AEO Zertifikat

AEO / Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Die Abkürzung AEO stammt von dem englischen Begriff „Authorised Economic Operator“

AEO Zertifikat: Im deutschen Sprachraum ist damit der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte – kurz AEO gemeint.

Hintergrund des AEO Zertifikats die Etablierung einer sicheren Lieferkette, um somit die Sicherheitsstandards im globalen Handelsgeschehen zu optimieren. Wer den Status erhalten möchte, muss zunächst gegenüber den Zollbehörden Nachweise hinsichtlich seiner Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erbringen. Unternehmen, die über eine AEO-Zertifizierung verfügen, profitieren von speziellen Vergünstigungen im Zollabfertigungsmanagement.

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AEO BERATUNG und AEO Zertifikat

Wir helfen Ihnen dabei, die Zertifizierung als AEO, das AEO Zertifikat, zu erhalten. So können Sie auf schnellem Wege von vielen Vorteilen profitieren.

 

Varianten des AEO-Zertifikat

Der Status kann in drei Varianten erteilt werden:

  • AEO-Zertifikat: „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEO C)
  • AEO-Zertifikat: „Sicherheit“ (AEO S)
  • AEO-Zertifikat: „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO C/S)*

*Hinweis: vormals AEO F – diese Bezeichnung entfällt mit dem Unionszollkodex

Den genannten Varianten liegen unterschiedliche Bewilligungsvoraussetzungen zu Grunde und bieten unterschiedliche Vorteile.

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AEO Zertifikat

Je nachdem welcher AEO-Zertifizierungstyp gewünscht ist, variieren auch die Bewilligungsvoraussetzungen. Zudem sind auch die unternehmensinternen Prozesse relevant. Es gilt wie folgt:

  • Bislang angemessene Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften (Artikel 39 a UZK),
  • Zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht (Artikel 39 b UZK),
  • Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 c UZK),
  • Praktische oder berufliche Befähigungen (Artikel 39 d UZK) sowie
  • Geeignete Sicherheitsstandards (Artikel 39 e UZK)- nur von AEO S zu erfüllen).

 

Das Bewilligungsverfahren

 

Unternehmen, die in Ihrem Geschäftsbetrieb unter das Zollrecht fallende Aktivitäten durchführen können grundsätzlich einen AEO-Status erhalten. Dazu sind spezielle Anforderungen zu erfüllen:

 

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AEO Zertifikat: Wichtige Fragen & Antworten

 

Selbstbewertung – was hat es damit auf sich?

Teil des Antragsverfahren ist unter anderem auch die Selbsteinschätzung des Unternehmens. Für die Erteilung der Bewilligung handelt es sich dabei sogar um das entscheidende Dokument. Auf der Website der Zollverwaltung lassen sich dazu sämtliche Informationen und Unterlagen finden. Von immenser Bedeutung ist dabei auch die Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS). Sämtliche zollrelevanten Abläufe und Prozesse werden hier festgehalten – ebenso wie das Fehlermanagement.

 

Ist die Abgabe des Selbstbewertungs-Fragebogen verpflichtend?

Für die Antragstellung ist es unabdingbar die Selbstbewertung zusammen mit dem Antrag einzureichen. (Art. 22 Abs. 2 UZK, Art. 26 Abs. 1 DA). Für die Zollverwaltung sind die Angaben von großer Bedeutung, um sich einen Überblick über das Unternehmen zu verschaffen. Eine vollständige und sinngemäße Beantwortung sorgt somit für eine deutlich kürzere Bearbeitungsdauer.

 

Werde ich als Reglementierter Beauftragter bzw. Bekannter Versender trotzdem geprüft?

Auch Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender werden geprüft. Die Prüfung erfolgt im Rahmen einer vor-Ort Kontrolle seitens der Zollbehörde. Wichtig: der Status des Reglementierten Beauftragten bzw. Bekannten Versenders bezieht sich nur auf abgehende Waren.

 

Ist ein Screening des Personals anhand der Terrorlisten, gem. Verordnungen (EG) Nrn. 2580/2001 und 881/2002 sowie VO (EU) Nr. 753/2011 zwingend erforderlich?

Das ist richtig! Antragsteller einer AEOS-Bewilligung oder einer kombinierten Bewilligung (AEOC und AEOS) sind verpflichtet, angemessene Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Dazu zählen insbesondere auch die Überprüfung von Personal aus sicherheitsrelevanten Bereichen sowie fortlaufende Hintergrundüberprüfungen. Auf die angemessene Einhaltung der Sicherheitsstandards ist fortlaufend zu achten – zum Beispiel Personalabgleich mit Terrorlisten.

 

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AEO Zertifikat: Definition, Voraussetzungen, Nutzen

Wenn ein Unternehmen das AEO Zertifikat erhält, gilt es als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig. Daher profitiert der Authorized Economic Operator von Vergünstigungen bei der Zollabfertigung, wenn er diese in Anspruch nehmen möchte. Hierfür müssen selbstverständlich einige wichtige Voraussetzungen vonseiten des Unternehmens erfüllt sein. Ist das der Fall, kann es den AEO-Status beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. 

Mit Blick auf die Vorteile des Zertifikats stellen sich die meisten am Zollverfahren teilnehmenden Firmen die Frage, unter welchen konkreten Umständen sie den Status als Authorized Economic Operator erhalten können. Die Nutzen dieser Bewilligung für Zollverfahren sprechen schließlich für sich. Dabei wird das AEO Zertifikat vor allem auch in Zukunft einen wichtigen Stellenwert nicht nur bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards bei der zentralen Zollabwicklung einnehmen. Wie können Sie also Ihr AEO Zertifikat erhalten und dauerhaft behalten? 

➔ Zum Thema „Sicherheitsunterweisung AEO“

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AEO Zertifikat - Sicherheitsunterweisung
Definition AEO Zertifikat

Definition: Was ist ein AEO Zertifikat?

Das AEO Zertifikat bescheinigt seit dem 1. Januar 2008 Unternehmen den Status als Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Zwei Grundvoraussetzungen hierfür sind, dass diese Anbieter innerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Auch müssen sie in der internationalen Lieferkette beziehungsweise am Zollgeschehen beteiligt sein. 

Dabei berechtigt der AEO-Status zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen. Das Zertifikat sorgt also für zollrechtliche Vereinfachungen gemäß der aktuellen Vorschriften, die Sie auf der Website zoll.de nachlesen können. Dank ihnen kann die durchgängige internationale Lieferkette, die Supply Chain, durch geeignete Sicherheitsstandards geschützt werden. 

Können Unternehmen den AEO-Status erlangen, profitieren also nicht nur sie von den Vorteilen des vereinfachten Verfahrens auch in sicherheitsrelevanten Bereichen. Auf Konsumenten trifft das ebenfalls zu. Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist aus diesem Grund in allen Mitgliedsstaaten der EU gültig. Eine zeitliche Befristung des AEO Zertifikats ist bei einer angemessenen Einhaltung der Richtlinien nicht vorgesehen. 

Das gilt für alle Varianten der Bescheinigung. Dazu zählen das AEO Zertifikat „Zollrechliche Vereinfachungen/Customs“ (AEO C) ebenso wie die AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEO S). Auch die AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEO C und AEO S) als kombinierte Bewilligung fällt darunter. 

Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle außerdem, dass sich die drei Varianten in Hinblick auf ihre Bewilligungsvoraussetzungen unterscheiden. Damit einhergehend bietet jedes AEO Zertifikat unterschiedliche Vorteile im vereinfachten Zollverfahren. Dabei ergeben sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten aus verschiedenen Gesetzestexten, wie Art. 38 und 39 des Zollkodex der Union (UZK), Art. 24 bis 35 der Durchführungsverordnung (IA) und Art. 26 bis 30 der Delegierten Verordnung (DA).

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Diese Voraussetzungen müssen Sie für Ihr AEO Zertifikat erfüllen 

Ein AEO muss je nach gewünschtem Zertifikat verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die konkreten Umstände in Ihrem Unternehmen spielen hierbei neben der von Ihnen beantragten Variante des Zertifikats eine wichtige Rolle: Wesentlich für die Bewilligung ist in jedem Fall ein bislang angemessenen Einhalten der Zollvorschriften nach Artikel 39 a UZK. In Ihrem Unternehmen dürfen also bis dato keine schweren Verstöße gegen das Zoll- oder Steuerrecht geahndet worden sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese sicherheitsrelevanten Bereichen zuzuschreiben sind.

Auch die verantwortlichen Mitarbeiter dürfen keine entsprechende Vergangenheit haben. Jedoch kann der Zoll nur von zollverantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen die Steueridentifikationsnummer anfordern. Grundlage hierfür ist das EuGH-Urteil Rechtssache C-496 in 1/2019. Ihr System für die Verwaltung von Geschäfts- und Beförderungsunterlagen muss in der Vergangenheit ebenfalls zufriedenstellend gewesen sein. Ferner gehört eine nachweisliche Zahlungsfähigkeit ebenso wie die praktische und berufliche Befähigung zu den Voraussetzungen für Ihr AEO Zertifikat. Letzteres bedeutet: Mindestens ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen muss über drei Jahre an einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der Zollabwicklung verfügen. 

AEOs haben zudem für geeignete Sicherheitsstandards nach Artikel 39 e UZK Sorge zu tragen. So ist das Personal in sicherheitsrelevanten Bereichen dazu verpflichtet, ein Screening gegen die Antiterrorlisten der EU durchführen zu lassen. Das Bankenscreening ist gemäß § 25c Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) notwendig. Das bestätigt ein Urteil vom Juli 2012 des Bundesfinanzhofs. Betroffen von Art. 2 Abs. 1 Buchst, sind AEO S und AEO C/S.

Übrigens: Es ist auch nicht sachwidrig, dass das HZA die Überprüfung von Konteninhabern durch Banken gemäß § 25c Abs. 2 KWG als unzureichend erachtet. Schließlich geht es dort lediglich um Transaktionen im Zahlungsverkehr, siehe auch Art. 14k Abs. 1 Buchst. 

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Voraussetzungen AEO Zertifikat
AEO Status AEO Zertifikat

Welche Vorteile birgt der AEO-Status beziehungsweise das AEO Zertifikat?

Sie fragen sich, welche Vorteile der Status beziehungsweise das AEO Zertifikat Ihnen bietet? Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter profitieren Sie von unübersehbaren Wettbewerbsvorteilen wie vereinfachten Verfahren bei der Zollabwicklung. So verkürzen sich dank ihm primär in den USA die Durchlaufzeiten deutlich. Auch können Sie sich in den USA oder in Japan mit dem AEO-Status und Ihrer EORI-Nummer registrieren

 Ebenfalls profitieren Sie indirekt durch die Vorteile, die in der Prozessoptimierung inbegriffen sind. Beispiele dafür sind weniger Diebstähle oder Versandverspätungen. Auch reduzieren sich Zwischenfälle im Bereich der Sicherheit. Das trifft auch auf Verlust von Waren zu, wenn sie einer ungeklärten Ursache unterliegen. In Summe wird die Zusammenarbeit mit Ihren Geschäftspartnern rund um den Globus aufgrund Ihres AEO Zertifikats deutlich unkomplizierter, wobei Sie mit einem verringerten Betrag für die Abwicklung Ihrer Zollvorgänge rechnen können. 

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Wer darf den AEO-Status beantragen?

Den AEO-Status beziehungsweise das Zertifikat zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten darf prinzipiell jedes Unternehmen beantragen, wenn es die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Das umfasst etwa Ihre Ansässigkeit innerhalb der EU. Außerdem muss der Antragsteller am Zollgeschehen beteiligt sein. Sind Sie also zum Beispiel

  • Hersteller,
  • Einführer 
  • oder Spediteur

können Sie den AEO-Status beantragen. Auch juristische und natürliche Personen sowie Personenvereinigungen dürfen das. Jedoch müssen diese innerhalb eines zollrechtlich relevanten Tätigkeitsfeldes agieren. Diese reichen vom Präferenzrecht über das Marktforschungsrecht und dem Außenwirtschaftsrecht bis hin zum Verbrauchssteuerrecht. Auch das Einfuhrumsatzsteuerrecht ist inkludiert und kann dank den erfüllten Kriterien wie etwa der Einhaltung von Sicherheitsstandards zollrechtliche Vereinfachungen nutzen.

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AEO Status beantragen
AEO Bewilligung

Wie wird die AEO-Bewilligung überwacht?

Grundsätzlich ist die Geltungsdauer Ihrer AEO-Bewilligung zeitlich nicht begrenzt. Ob Sie die Voraussetzungen und Kriterien für Ihr Zertifikat weiterhin erfüllen, das müssen gemäß Art. 23 Abs. 5 UZK die Zollbehörden überwachen. Dabei ist der wesentliche Grundsatz des AEO-Prinzips die gemeinschaftsweite Anerkennung des Status. Er gilt unabhängig des Mitgliedsstaates. Angesichts dessen werden Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte auch in Drittländern als verlässliche Partner geschätzt. Entsprechend kontrollieren die Zollbehörden AEOs sorgfältig. 

Das Bewilligungsverfahren und die Überwachung von Kriterien nach Ausstellung des AEO Zertifikats werden dabei nach einheitlichen Standards durchgeführt. Hierfür erstellt das Fachsachgebiet Ihres zuständigen Hauptzollamts einen individuellen Monitoringplan für Sie als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Weitere Informationen hierzu können Sie unter Zoll online – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) nachlesen. 

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Was kostet ein AEO Zertifikat?

Mit Blick auf die Vorteile des AEO Zertifikats wird klar: Es lohnt sich für Unternehmen, sich darum zu bemühen. Hierbei stellen die Kosten keine zusätzliche Hürde dar. Auch externe Zertifizierer oder Gutachter sind nicht hinzuzuziehen. Für Ihr AEO Zertifikat entstehen Ihnen also keine Mehrkosten. Das trifft auch auf die kostenlosen Apps des Zolls zu, die nicht nur AEO-zertifizierte Unternehmen bei ihren zollrelevanten Angelegenheiten unterstützen. 

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Kosten AEO Zertifikat
AEO Status Unternehmen

Was muss ein Unternehmen tun, um den AEO-Status zu behalten?

Mit Ihrem AEO-Status weisen Sie nachvollziehbar nach, dass Sie ein sicherer und verlässlicher Geschäftspartner sind. Wenig verwunderlich also, dass exportierende und importierende Unternehmen auf das Zertifikat setzen. Schließlich tritt die Frage nach der Sicherheit im Zollverkehr immer wieder auf. Ihr AEO Zertifikat belegt, dass sich Ihre Kunden bei Ihnen keine Gedanken darum machen müssen. Haben Sie Ihre Bewilligung nach circa 120 Kalendertagen erhalten, ist die Freude verständlicherweise groß. Nur: Wie behalten Sie Ihren AEO-Status dauerhaft? Es ist nämlich möglich, dass der Bescheid von zertifizierten Unternehmen widerrufen wird. 

Um eine Beschwerde oder gar die Aberkennung Ihres Zertifikats zu vermeiden, müssen Sie die Einhaltung sämtlicher Kriterien sicherstellen. Denken Sie hierzu zurück an die besprochenen Voraussetzungen. Es ist also essenziell, die im AEO-Sicherheitsprogramm aufgeführten Prozesse stets aktuell zu halten. Auch die Dokumentation muss unabhängig von konkreten Umständen im Unternehmen optimal gepflegt sein. Darüber hinaus empfehlen sich regelmäßige Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter, die mit den Zollaufgaben betraut sind. Dadurch können Sie gesetzliche Änderungen zeitnah erkennen und umsetzen. Ebenfalls sollten Sie Ihre Informationssicherheit regelmäßig überprüfen. Auch sie stellt ebenso wie der richtige Umgang mit Fehlern eine wesentliche Grundlage dar, um als geprüftes Unternehmen dauerhaft von den Vorteilen des AEO Zertifikats zu profitieren. 

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Was ist das T1-Zollverfahren?

Beim T1-Verfahren handelt es sich um ein zollrechtliches Versandverfahren. Es wird angewandt, wenn Waren innerhalb der EU oder in der europäischen Freihandelszone grenzüberschreitend transportiert werden. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass keine Versteuerung oder Versteuerung innerhalb des EU-Raums beziehungsweise in ETFA-Staaten durchgeführt wird. Sie findet erst am Bestimmungsort statt. Dabei bezieht sich das T1-Zollverfahren auf das externe, gemeinschaftliche Versandverfahren. Es wird bei Importen aus dem Nicht-EU-Raum beziehungsweise den Nicht-Gemeinschaftswaren angewandt. 

Die Abgabenpflicht ist während des Transports durch die EU ausgesetzt. Wer dieses Verfahren nutzen möchte, muss in jedem Fall die T1-Anmeldung erbringen. Mithilfe von ihr können Unternehmen das Zollverfahren beantragen. Das erfolgt in Deutschland normalerweise elektronisch über das ATLAS-System, das die Zollverwaltung zur Verfügung stellt. Eine Abfrage über die TARIC-Konsultation kann sich außerdem lohnen, wenn Sie den einheitlichen Zolltarif über die zentrale Datenbank erfragen möchten. 

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