ZOLLBEAUFTRAGTER-

EXTERNER ZOLLBEAUFTRAGTER

Langjährige Expertise, tiefgreifendes Know-how. Unsere Zollbeauftragten unterstützen Sie in allen Fragen rund um Ihr Zollprozessmanagement. Im ersten Schritt prüfen wir in einer Bestandsaufnahme die aktuellen Unternehmensabläufe. Hierbei wird Optimierungspotential identifiziert und Mängel behoben.

 

Als externer Zollbeauftragter bieten wir Ihnen umfassende Leistungen an:

• Begleitende Partnerschaft bei allen Fragestellungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
• Zoll- und AEO Monitoring
• Optimierungsberatung bei der operativen Abwicklung
• Beratung der Geschäftsleitung und Fachabteilungen in zollrechtlichen Fragen
• Information und jährliches Reporting an die Geschäftsführung

 

Zollbeauftragter als Begleitung bei der jährlichen

Prozess-Auditierung im Import-, Export- und Zollmanagement

Sie sind Zollspezialist oder Allrounder und kümmern sich auch um die Zollangelegenheiten in Ihrem Unternehmen?

Dann wissen Sie sicher schon, wie komplex es sich verhält immer über ständige Änderungen, Aktualisierungen und neue Vorschriften im Bilde zu bleiben. Selbst kleinste Fehler, beispielsweise bei der unbeabsichtigten Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, der Formularbearbeitung oder bei einem möglichen Verstoß gegen Ausfuhrbestimmungen, drohen schmerzhafte und ernste Konsequenzen.

Wir sind in allen Fragen für Sie da und begleiten Sie mit unkomplizierter und pragmatischer Hilfestellung, wann immer Sie diese benötigen. 

Wenn wir das Thema Zollbeauftragter besprechen, werden viele Fragen auftauchen.

➔ Alles zum Thema „AEO Zertifikat“

➔ Alles zum Thema „Ermächtigter Ausführer“

➔ Alles zum Thema „Registrierter Ausführer“

FCM RATIO I DIE MARKE FÜR

  • ZOLL UND AUßENWIRTSCHAFT

  • INDUSTRIE- UND LOGISTIKBERATUNG

  • MANAGEMENTSYSTEME

  • SCHULUNG & TRAINING

Wir stellen einen externen Zollbeauftragten!

EXTERNER ZOLLBEAUFTRAGTER

Gute Gründe sprechen für einen externen Zollbeauftragten:

 

– flexible Anpassung an schwankende Arbeitsumfänge und Entwicklungen

Immer auf dem aktuellen Wissensstand

– Leistung kann jederzeit abgerufen werden

– Sie profitieren von erweiterten Fachkenntnissen und Erfahrungen

 

Unternehmen sind verpflichtet direkte Ansprechpartner für den Zoll zu definieren, die einzelne Bewilligungen und Zertifizierungen verantworten. Da Zollprozesse meistens im Umfeld der Versand -oder Logistikabteilung angesiedelt sind, werden entsprechende Teammitglieder damit beauftragt. Doch nicht immer ist bekannt, dass diese Funktion einige große Herausforderungen mit sich bringt. Es ist unabdingbar als Zollbeauftragter exakt über die Rechte und Pflichten, die diese Funktion mit sich bringt, Bescheid zu wissen.

➔ Alles zum Thema „Zollberatung und Zoll Schulung“

➔ Alles zum Thema „Ausfuhranmeldung Zoll“

➔ Alles zum Thema „Zollverfahren“

➔ Alles zum Thema „Versandverfahren Zoll“

➔ Alles zum Thema „Sicherheitsunterweisung AEO“

 

 

Aufgaben von Zollbeauftragten in Unternehmen 

Mitarbeiter, die sich um die Abwicklung von Zollangelegenheiten kümmern werden beispielsweise als „Zollbeauftragter“ oder „Zollverantwortlicher“ bezeichnet. Da es für dieses Aufgabenfeld jedoch keinen einheitlich geregelten Ausbildungsgang oder ein Studium gibt, sind die Anforderung Profile nicht immer eindeutig beschrieben.

Zu den zentralen Aufgaben gehören jedoch fast immer:

 

• Präferenzen: Vertrieb, Einkauf und Produktion

• Mitarbeiterschulungen

• Archivierung der Exportdokumente

• Auftragsabwicklung: Export, Import

• Zollstammdatenermittlung

• Einhaltung von Bewilligungen

• Lagermanagement in Hinblick auf Zollthemen

• ATLAS

• Importverzollungen

• Vertragsprüfungen in Bezug auf Zollthemen

• Dokumentenkontrolle Ex- und Import

• Kontakt zu Behörden

• AEO-Schnittstelle

• Zollprüfungen

• Spediteursauswahl

• Exportkontrolle 

 

Der Zollbeauftragte muss fundiertes Fachwissen mitbringen 

Pflichtverletzungen im Bereich des Zollrechts können mitunter sehr ernste zollschuldrechtliche, bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Zollbeauftragte über fundierte Fachkenntnisse verfügen und ihr Wissen stets aktualisieren.

>Weiteres zu dem Thema Zoll

• Verbote und Beschränkungen

• Antidumping und Ausgleichszölle

• Incoterms®

• ATLAS

• Zollverfahren und Zollbewilligungen

• Unionszollkodex und seine Durchführungsverordnungen

• Sicherheitsrelevante Themen: AEO

• Präferenzrecht

• Exportkontrolle

 

Zollbeauftragter

Zollbeauftragter – Verantwortung und Kernaufgaben 

Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist ohne Einbindung eines externen Zollbeauftragten deutlich aufwändiger. Auch das AEO Zertifikat erhalten Unternehmen nur dann, wenn sie eine fachkundige Person als solchen benennen können. Dabei ist der Wirkungsbereich des Zollbeauftragten umfangreich und fordernd. Viele Firmen fragen sich nicht zuletzt aus diesem Grund, welche Verantwortung und Kernaufgaben dem Zollverantwortlichen obliegen.

Auch Sie sind unsicher, in welchen Tätigkeitsbereichen Ihr mit Zollaufgaben betrauter Experte sein muss?

Nachfolgend verraten wir Ihnen, was Sie und Ihre Belegschaft zum Zoll Ermächtigten wissen sollten. Das unterstützt Sie bereits im Vorfeld dabei, mögliche rechtliche Konsequenzen zu umgehen. Eine Überraschung ist es nämlich nicht: Die Anforderungen an den betrieblichen Zollbeauftragten sind hoch. Entsprechend viele Unsicherheiten und Unklarheiten gibt es zum Thema.

Was versteht man unter einem Zollbeauftragten? 

Ein Zollbeauftragter, Zollverantwortlicher oder Zollermächtigter ist eine Person innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens, die sich um sämtliche Zollangelegenheiten im Im- und Export kümmert. Sie sorgt also für eine ordnungsgemäße Abwicklung von grenzüberschreitenden Warenströmen.

Um die verantwortungsvolle Aufgabe als Zollbeauftragter im jeweiligen Unternehmen ausfüllen zu können, ist daher fundierte Expertise im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht essenziell. Zugleich ist der Zollbeauftragte nötig, um die Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, AEO, zu erhalten. 

 

  • Geschäftsbeziehungen zu vereinfachen,
  • die zollrelevanten Tätigkeiten korrekt durchzuführen 
  • und finanzielle Einbußen zu vermeiden. 

Ihr Unternehmen soll ebenfalls von einem externen Zollbeauftragtem profitieren?

+49 6105 963040

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen dabei! 

 

Welche Aufgaben hat ein Zollbeauftragter?

Jeder Zollbeauftragte ist Profi und verfügt über langjährige Erfahrung auf seinem Gebiet. Mit Blick auf seine Verantwortung überrascht das nicht. Schließlich können Pflichtverletzungen im Zollrecht empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Um zollschuldrechtliche, bußgeldrechtliche, arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Probleme zu vermeiden, ist fundierte Expertise für den Zollbeauftragten im Unternehmen unverzichtbar. Seine Fachkenntnisse müssen dabei nicht nur im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht stets auf dem neuesten Stand sein. Schließlich befindet sich das Zollrecht der Europäischen Union nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung und Globalisierung in einem steten Wandel. Doch was genau macht ein Zollbeauftragter oder Reglementierter Beauftragter eigentlich? 

Zu dessen Kernaufgaben gehören die beratende Tätigkeit wie die Schulung der Mitarbeiter und das Archivieren der Exportdokumente. Auch die Auftragsabwicklung im Export und Import fällt in seinen Aufgabenbereich. Ebenso kümmert sich der Zollbeauftragte um die Einhaltung von Bewilligungen, das Lagermanagement im Bereich zollrelevanter Themen und die ATLAS-Ausfuhr. Die Einbindung von Zollbeauftragten unterstützt Ihr Unternehmen somit dabei, 

Wer haftet bei einem Zollvergehen?

Anders als bei der Haftung im Steuerrecht richtet sich die Haftung im Zollrecht nach Art. 79 UZK nicht nach der Schuld einer anderen Partei. Diese gesetzliche Vorgabe lässt also eine oder mehrere betroffenen Personen selbst ins kalte Wasser springen und zu Schuldnern beim Zoll werden. Im Zollrecht können als Haftende so beispielsweise als Anmelder eines Zollverfahrens bei der Einfuhr sowie im Veredelungsverkehr genannt werden. Die Vertreter des Anmelders wie  der Spediteur fallen zudem darunter. 

Auch jede andere am Verstoß beteiligte Person kann im Bereich der Zoll- und Exportabwicklung haften. Hierzu zählen etwa Mitarbeiter in Zollabteilungen und der Zollbeauftragte in einem Unternehmen, wenn sie ihre Pflichten missachtet haben. Ferner sind als mögliche Haftende Vorgesetzte oder Käufer zu nennen. Bei der Beurteilung einer Haftung bei Zollvergehen und den damit einhergehenden strafrechtlichen Konsequenzen kommt es also stets auf den Einzelfall an. 

Wer haftet im Exportkontrollrecht – Ihr Zollbeauftragter?

Haftungsfragen im Exportkontrollrecht sind mit überdurchschnittlich hohen Unsicherheiten verbunden. Das überrascht mit Blick auf die Anforderungen und Konsequenzen bei Verstößen nicht. 

Daher ist ein fundiertes Wissen um gesetzliche Vorgaben unverzichtbar, um Bußgelder oder Strafen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.Trotz aller Mühen kann es dennoch sein, dass einem eigentlich fachkundigen Mitarbeiter beziehungsweise dem Zollbeauftragten ein Fehler im Exportkontrollrecht passiert. Schließlich ist dieses Gebiet komplex. Das wird auch mit Blick auf die Frage deutlich, wer bei Verstößen im Export haftbar gemacht werden kann. Ist es ihr Zollbeauftragter? 

Grundsätzlich kann ein Unternehmen in Deutschland nicht als juristische Person bestraft werden. Das liegt am Fehlen eines Unternehmensstrafrechts. Der staatliche Strafanspruch richtet sich also zwingend gegen eine natürliche Person. Das kann die Geschäftsleitung ebenso wie ein Mitarbeiter der Exportkontrollabteilung sein. 

Um hier Klarheit zu erhalten, ist ein Blick auf § 14 I StGB für Straftaten und § 9 I Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) erforderlich. Er lässt erkennen, dass die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortung sowie die Haftung bei der Geschäftsleitung liegt. Das umfasst sämtliche Unternehmensbereiche, was auch die grundsätzliche Verantwortung im Exportkontrollrecht einschließt. 

Jedoch gibt es an dieser Stelle eine Ausnahme: Gemäß § 14 Absatz 2 StGB im Strafrecht und § 9 Absatz 2 OwiG im Ordnungswidrigkeitenrecht kann die ausdrückliche Beauftragung eines Mitarbeiters als Zollbeauftragter die Verantwortung und Haftung an ihn übertragen.

Hierfür verlangt der Gesetzgeber, dass er Aufgaben des Geschäftsführers oder des Vorstands weisungsunabhängig wahrnimmt. In diesem Fall handelt der Zollbeauftragte in eigener Verantwortung, wobei dies in der Praxis selten ist. Daher obliegt die Haftung in der Regel der Geschäftsleitung. 

Welche Geschäftspartner müssen eine Sicherheitserklärung unterschreiben?

Sie haben das AEO Zertifikat erhalten oder bereits beantragt? In diesem Fall können Sie von Ihren Lieferanten und Dienstleistern eine Sicherheitserklärung unterschreiben lassen. Sie bietet im Rahmen der Lieferkette nachweislich mehr Schutz.

Beachten Sie jedoch, dass die Sicherheitserklärung für Reglementierte Beauftragte beziehungsweise Zollbeauftragte nicht zwingend angefordert werden muss. Möchten Sie die Sicherheit dennoch zusätzlich erhöhen, können Sie vertragliche Maßnahmen wie die Versiegelung der Waren vereinbaren.

Wofür haftet der Zollbeauftragte?

Eine Haftung des internen oder externen Zollbeauftragten orientiert sich an seinem Tätigkeitsbereich. Das ist auf das deutsche Recht zurückzuführen. Es kennt kein Unternehmensstrafrecht. Daher können nur einzelne, natürliche Personen Straftaten begehen. Daher besteht für einen betrieblichen Zollbeauftragten ein mögliches Haftungsrisiko im Rahmen von 

  • Pflichtverletzungen,
  • Ordnungswidrigkeiten 
  • und natürlich Straftaten. 

Dabei fällt die Haftung je nach Art, Schwere und Umfang des Verstoßes unterschiedlich aus. Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht werden jedoch meist strenger als zollrelevante Verstöße geahndet. 

Weiterhin stellen vorsätzliche Verstöße eines Zollbeauftragten im Außenwirtschaftsrecht in der Regel eine Straftat dar. Ein entsprechender Vorsatz liegt zum Beispiel dann vor, wenn er einen Verstoß gegen eine Vorschrift billigend in Kauf nimmt. Fahrlässige Verstöße werden im Großteil der Fälle als Ordnungswidrigkeit behandelt. Auch der Verzicht auf eine naheliegende Überlegung zählt dazu. Solche Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet. 

Auch sind Verstöße beziehungsweise Fehler im Rahmen der Arbeit oder im System möglich. Von einem Arbeitsfehler des Zollbeauftragten ist zum Beispiel dann die Rede, wenn 

  • ein Einzelfall vorliegt,
  • kein Vorsatz 
  • und keine grobe Fahrlässigkeit 

erkennbar sind. Jedoch muss grundsätzlich ein strukturierter Zollprozess bestehen. Lediglich in Einzelfällen können Verstöße passieren, die im Rahmen der Haftung als Fehler des Zollbeauftragten angesehen werden. In der Praxis liegt die Haftung für diese Arbeitsfehler in der Regel jedoch beim Unternehmen. Hier kommt es jedoch auf die Handlungen der Mitarbeiter an: Haben diese sämtliche Schritte unternommen, die bei der Einhaltung der zollrechtlichen Verpflichtungen erwartet werden? 

Externe Zollbeauftragter

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