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Ausfuhr Zollverfahren

Schulung

Passen Sie auf Wunsch Ihre eigenen Schulungsinhalte für die Zollqualifikation für Ihre Mitarbeiter an.

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Ausfuhr Zollverfahren Schulung

Wir sind vernetzt

  • Inhaltsverzeichnis

    Schulungen in flexiblen Modulen

    Zoll Online-Schulungen und Webinare

    Teilnahmebescheinigung

    Vier Grundausbildungsprogramme Zoll

    Teilnehmer

    Seminarthemen

    Webinar Termine

Schulungen in flexiblen Modulen

First Class ratioconsult GmbH bietet praktische Schulungen für Zollformalitäten bei der Ein- und Ausfuhr an. Sie können aus unseren bewährten Seminaren zu verschiedenen Zollthemen wählen.

Wir können Ihnen auch dabei helfen, maßgeschneiderte Seminare für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl oder Kombination der verschiedenen Zollthemen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.


Wenn nötig, kommen wir zu Ihnen, oder wir führen die Schulung für Ihre Mitarbeiter in unserem Schulungsraum oder virtuell in einem Webinar durch.


Bei Bedarf bieten wir auch
Schulungen an Wochenenden an.

Zollschulungen

Termine 2024

Bitte beachten Sie die begrenzte Teilnehmerzahl.

Direkt zu den Terminen 2024

Zoll Online-Schulungen und Webinare

Wir bieten unsere Themen auch als Live-Webinare oder Online-Schulungen an.


  • Webinare sind geplante Veranstaltungen, bei denen ein Dozent Inhalte per Video präsentiert.
  • Sie können dem Referenten Fragen stellen und während des Vortrags Themen diskutieren.


Ausfuhr Zollverfahren Schulung

Teilnahmebescheinigung

Jeder Teilnehmer erhält eine persönliche Teilnahmebescheinigung.
Ein entsprechendes Zertifikat.

Sie dient als Nachweis der Identität des Unternehmens gegenüber der Zollverwaltung.

  • als Nachweis für den Abschluss der Ausbildung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
  • als Schulungsnachweis zur Vereinfachung der Zollverfahren für andere Länder.

Die vier Grundausbildungsprogramme Zoll

  • Jedes Thema wird in drei Webinaren behandelt, die in der Regel jeweils zwei Stunden dauern.
    Meistens finden diese Veranstaltungen an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
  • Mit zwei Unterrichtseinheiten pro Woche können die Lehrgänge problemlos in Teilzeit berufsbegleitend absolviert werden. Sie müssen sich nicht mehrere Tage von der Arbeit freinehmen, um ein Seminar zu besuchen.


  • Somit können Sie den gesamten Kurs in nur einem Monat absolvieren, indem Sie den gesamten Kurs auf einer Teilzeitbasis von 6 Stunden pro Woche absolvieren.
  • Sie können die Termine auch über einen längeren Zeitraum verteilen und z. B. Thema 1 am Anfang des Jahres und Thema 4 am Ende des Jahres einplanen.


Kostenlose Beratung

Sie möchten durch eine Zollschulung Kos­ten ver­ringern und Zeit bei der Ab­wick­lung sparen?

Wir rufen Sie an oder kommen für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.


Teilnehmer

  • Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Kenntnisse im Zollrecht vertiefen, erweitern oder auffrischen möchten.
    Er ist auch für Sachbearbeiter und Führungskräfte aus Logistikunternehmen geeignet.


  • Manager und Angestellte, die in Unternehmen die Zoll-, Verkaufs-, Import- und Exportabteilungen betreuen.
  • Kaufleute im Groß- und Außenhandel.
  • Leiter der Versandabteilung.
  • Mitarbeiter im Transport- und Zollwesen.


Ihr Nutzen

  • Das Seminar vermittelt Ihnen auf einfache Art und Weise die Grundlagen der Zollabfertigung.
  • Sie erhalten alle erforderlichen Kenntnisse über das gesamte Zollverfahren für die Ein- und Ausfuhr von Waren.
  • Sie erhalten ein Verständnis über die Möglichkeiten der internationalen Zahlungssicherung.
  • Sie erfahren, unter welchen Bedingungen eine zollrechtliche Vereinfachung möglich ist.
Zoll Seminar Teilnehmer
Zoll Schulung Themen

Seminarthemen


• Endgültige Ausfuhrverfahren
• Ausfuhrgenehmigung
• Arbeiten mit ETZ-online
• Passive Veredelung
• Vorübergehende Ausfuhr
• Wiederausfuhr nach aktiver Veredelung/Verwendung
• Ausfuhrbegleitdokument
• Fußnoten, Codierungen
• Exportkontrolle
• Sanktionslisten
• Arten von Embargos
• Ausfuhrliste




WEBINAR TERMINE

Veranstaltungsort:

Online - Virtuell


Zeitraum Beginn Unterichtsplan Preis Teilnahmegebühr Die Zollschulung ist mit weiteren Zollschulungsmodulen kombinierbar:
06.05.2024 – 08.05.2024 – ab 09:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden Preis pro Person Netto: 539,00 € / zzgl. MwSt. • Z07 Präferenzen, Warenursprung – Einsteiger
08.07.2024 – 10.07.2024 – ab 12:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden Preis pro Person Netto: 539,00 € / zzgl. MwSt. • Z07 Präferenzen, Warenursprung – Einsteiger
02.09.2024 – 04.09.2024 – ab 09:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden Preis pro Person Netto: 539,00 € / zzgl. MwSt. • Z07 Präferenzen, Warenursprung – Einsteiger
04.11.2024 – 06.11.2024 – ab 12:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden Preis pro Person Netto: 539,00 € / zzgl. MwSt. • Z07 Präferenzen, Warenursprung – Einsteiger

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Unsere Zollseminare
& Schulungen

31
Jan

Seminar

SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Zollgrundlagen für Einsteiger, online oder als Präsenzkurs.
31
Jan

Seminar

Individuelle Zollschulungen Inhouse

Hier finden Sie weitere Informationen zu individuelle Zollschulungen Inhouse
31
Jan

Seminar

Brexit Import Export

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Brexit Import Export als Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Präferenzrecht Warensprung

Informationen zu der Schulung Präferenzrecht und Warensprung speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Einfuhrzollverfahren

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Einfuhrzollverfahrenals Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Ausfuhrzollverfahren

Zu dem Thema Ausfuhrzollverfahren bieten wir auch Online-Kurse an, die Rund um die Uhr alleine absolviert werden können..
31
Jan

Seminar

Versandverfahren Zoll

Hier finden Sie weitere Informationen als Präsenz zu dem Versandverfahren Zoll und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Sicherheitsunterweisung AEO

Hier finden Sie Schulungen zur Zollabwicklung für Import und Export sowie die Mitarbeiterschulung AEO.

Übersicht unserer Leistungen (PDF)

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First Class ratioconsult GmbH

Thomas Stiegler

Starkenburgstr. 10

64546 Mörfelden-Walldorf

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Neuigkeiten zu den Themen
Zoll und Aussenwirtschaft

Falsche Zollanmeldung Strafe und Haftung
12 Apr., 2024
Wer haftet bei einer falschen Zollanmeldung? Wie sieht eine Strafe aus? Als Unternehmen, das im Im- und Export tätig ist, sollten Sie sich im Klaren sein.
zum Beitrag

Wir sind für Sie da!


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.

an info@first-class-ratioconsult.de

Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.



FAQs – Ausfuhr Zollverfahren

  • 1. Welche Themen werden in einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung behandelt?

    Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen decken eine Vielzahl von Themen ab, die für die reibungslose Abwicklung Ihres Exports relevant sind. 


    Zu diesen Themen gehören unter anderem:


    • Gesetze und Verordnungen in Zoll und Außenwirtschaft: Sie erhalten einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen des Zolls und der Außenwirtschaft. Die Teilnehmenden lernen, welche Gesetze und Verordnungen relevant sind und welche Aufgaben der Zoll hat.
    • Warentarifierung: Die korrekte Klassifizierung von Waren ist essenziell für eine reibungslose Zollabwicklung. Im Rahmen einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung lernen Sie, Warentarifnummern zu bestimmen und den elektronischen Zolltarif (EZT) zu nutzen.
    • Warenursprung und Präferenzen: Der Warenursprung ist ein wichtiger Faktor bei der Zollabwicklung. Wir erklären Ihnen, wie Sie den Warenursprung bestimmen und welche Dokumente Sie für eventuelle Präferenzabwicklungen benötigen.
    • Exportabfertigung: Die ordnungsgemäße Abwicklung von Exporten ist für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, von großer Bedeutung. Die Schulung vermittelt Ihnen Wissen über verschiedene Exportverfahren und erklärt, welche Dokumente Sie für einen erfolgreichen Export benötigen. 
    • Importabfertigung: Die Importabfertigung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im internationalen Warenverkehr. Erfahren Sie, wie Sie Importabgaben berechnen und welche Dokumente Sie vorlegen müssen.
    • Spezialverfahren: Neben den Grundlagen werden in Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen auch Sonderfälle und spezielle Verfahren behandelt. Dazu gehören etwa das Carnet ATA-Verfahren, aktive und passive Veredelung sowie Zolllagerverfahren.
    • Die genauen Inhalte können je nach Bedarf variieren. Gerne passen wir die Schulungen entsprechend den Bedürfnissen Ihres Unternehmens an.
  • 2. Was ist ein Zollverfahren?

    Im Unionszollkodex gibt es nur noch drei Zollverfahren, nämlich die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, besondere Verfahren und das Ausfuhrverfahren. 

    Insbesondere die besonderen Verfahren sind in der EU von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Zu den besonderen Verfahren zählen das externe und interne Versandverfahren, das Zolllagerverfahren, die vorübergehende Verwendung und die Veredelung. Für die Inanspruchnahme der besonderen Verfahren ist jeweils eine Bewilligung erforderlich. Sämtliche besondere Verfahren enden durch Überführung in eines der anderen beiden Zollverfahren oder durch eine mögliche Schlussbehandlung.


  • 3. Welches Zollverfahren ist zu wählen?

    Das zu wählende Zollverfahren ist abhängig von der Frage, was mit Ware geschehen soll. Soll die Ware in dem Zollgebiet bleiben und dort auch vertrieben werden, so ist die Ware zum zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Waren, die im Einfuhrland nicht sofort vermarktet werden sollen, können in ein Zolllager verbracht werden, ohne dass Einfuhrabgaben zu zahlen sind.


  • 4. Was regelt das Ausfuhrverfahren von Unionswaren aus dem Zollgebiet?

    Das Ausfuhrverfahren regelt die Verbringung von Unionswaren aus dem Zollgebiet, ausgenommen die Verbringung im Rahmen der passiven Veredelung oder die Verbringung im internen Versandverfahren. Mit der Ausfuhr werden Unionswaren zu Nicht-Unionswaren.


  • 5. Ist das Ausfuhrverfahren grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren?

    Grundsätzlich müssen Waren, die aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden sollen, in das sogenannte Ausfuhrverfahren überführt werden. Wenn Warensendungen eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten, keine Verbote und Beschränkungen bestehen, keine Embargomaßnahmen und keine handelspolitischen Maßnahmen angewendet werden, ist es möglich, diese Warensendung direkt bei der Ausgangszollstelle zu gestellen und zur Ausfuhr anzumelden. 



  • 6. Welche Exportbeschränkungen gibt es?

    „Der Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist frei“, lautet der Grundsatz des Außenwirtschaftsgesetzes. Diese Freiheit kann nur durch drei mögliche Aspekte eingeschränkt werden: das Sicherheitsinteresse, eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Störung der auswärtigen Beziehungen. Aus diesem Grund stellen sich bei einem Export immer die folgenden Fragen:

    • Was exportiere ich?
    • Warum exportiere ich?
    • Wohin exportiere ich?
    • Wieviel exportiere ich?

  • 7. Was ist eine Lieferantenerklärung?

    Bei der Lieferantenerklärung handelt es sich um eine Erklärung des Lieferanten über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Das Dokument wird als Nachweispapier für die Inanspruchnahme von Zollbegünstigungen benötigt.  

    Verbesserte Überwachung des Versandprozesses und der zugehörigen Aktivitäten

    • Klarere und transparentere organisatorische Rollen und Verantwortlichkeiten
    • Bessere Richtlinien und Praktiken für die Einstellung und den Austritt von Mitarbeitern 
    • Verbessertes Sicherheitsmanagement
    • Größere Genauigkeit bei Versandinformationen und Aufzeichnungen 
    • Zuverlässige und qualitative Bewertung von Geschäftspartnern 

  • 8. Welche Bedeutung hat der Warenursprung?

    Der Warenursprung hat Bedeutung für Zollermäßigungen und handelspolitische Maßnahmen. Der Ursprung einer Ware kann als die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ einer Ware bezeichnet werden. Somit ist klar, dass mit dem Begriff Ursprung der Ort der Herstellung und/oder Erzeugung einer Ware bezeichnet wird und nicht etwa der Ort, von dem aus die Ware versandt wurde. Im Ursprungsrecht gibt es zwei Ursprungsarten, die strikt voneinander zu trennen sind:

    • Den nichtpräferenziellen Ursprung / handelsrechtlichen Ursprung und
    • Den präferenziellen Ursprung.

     


  • 9. Was ist für den präferenzieller Warenursprung maßgeblich?

    Beim Präferenzursprung müssen die in den einzelnen Präferenz- bzw. Freihandelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln beachtet werden. Diese unterscheiden sich von Land zu Land.


  • 10. Wo sind Informationen über die Ursprungsregeln zu finden?

    Bei der Prüfung eines Ursprungserwerbs ist es wichtig zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder in bestimmten präferenziellen Partnerstaaten oder Vormaterialien ohne Ursprung verwendet werden. Davon hängt ab, welche Ursprungsregeln anwendbar sind. Auf https://wup.zoll.de/wup_online/uebersichten.php?id=1 sind weitere Details zu finden.


  • 11. Welche Zollsätze sind zu entrichten?

    Sofern der Präferenznachweis erfolgt, werden die Zollsätze reduziert oder es fallen gar keine Zollabgaben an. Für die Ermittlung wird die exakte Warenbezeichnung und der zugehörige HS-Code sowie der Ländername benötigt.


  • 12. Wo sind Informationen über Zollsätze zu finden?

    Der Einfuhrzoll hängt von der einzuführenden Ware und ihrer zolltariflichen Einreihung ab. Die jeweilige Zolltarifnummer bzw. der TARIC-Code bestimmen dann die Höhe des Zollsatzes. Die Zollverwaltung bietet den Elektronischen Zolltarif (EZT) als „EZT-Online“ im Internet an. In diesem Zolltarifschema sind alle Waren, die als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr auftreten können, aufgeführt.


  • 13. Zu welchem Zweck werden Lieferantenerklärungen ausgestellt?

    Lieferantenerklärungen sind ein wichtiges Auskunfts- und Nachweispapier. Dieses wird beispielsweise bei der Beantragung oder der Ausstellung eines Präferenznachweises benötigt. Es gibt verschieden Formen von Lieferantenerklärungen für Warenlieferungen innerhalb der EU. Es gibt Lieferantenerklärungen für Waren mit und ohne Präferenzursprung sowie Langzeitlieferantenerklärungen mit und ohne Präferenzursprung.


  • 14. Wer kann Aussteller einer Lieferantenerklärung sein?

    Eine Lieferantenerklärung kann nur von einem Lieferanten von Waren ausgestellt werden. Als Lieferant gilt man, rechtlich gesehen, wenn man die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Waren hat.  


  • 15. Welche Arten von Lieferantenerklärungen werden unterschieden?

    Es gibt verschieden Formen von Lieferantenerklärungen für Warenlieferungen innerhalb der EU. Es gibt Lieferantenerklärungen für Waren mit und ohne Präferenzursprung sowie Langzeitlieferantenerklärungen mit und ohne Präferenzursprung.


  • 16. Welche Folgen können sich aus einer zu Unrecht ausgestellten Lieferantenerklärung ergeben?

    Werden falsche Lieferantenerklärungen ausgestellt oder stellt sich heraus, dass eine Lieferantenerklärung falsch abgegeben wurde, so liegt eine sogenannte Steuergefährdung vor. Bei einer Steuergefährdung kann ein Bußgeld in Höhe von 5.000,00 € verhängt werden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. 


  • 17. Ich habe in einem Drittland bei einem Versandhaus Waren bestellt. Bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist dem Zollamt ein Fehler unterlaufen: Die Transportkosten wurden mit verzollt. Ist das richtig?

    Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert. Diesem Betrag sind folgende Kosten hinzuzurechnen, soweit sie nicht bereits darin enthalten sind: 

    • im Ausland geschuldete Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstige Abgaben (z. B. gezahlte, drittländische Ausfuhrzölle),
    • Beträge an Zöllen und andere EG-Einfuhrabgaben sowie besondere Verbrauchsteuern, z. B. auf Mineralöle oder Tabakwaren, die auf die eingeführten Gegenstände anfallen, Beförderungskosten von der EG-Grenze bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, also dem Ort, an dem die grenzüberschreitende Beförderung endet bis hin zu einem weiteren Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet, sofern dieser im Zeitpunkt des Entstehens der Einfuhrumsatzsteuer bereits feststeht.

  • 18. Was ist ein Zollverfahren „passive Veredelung“

    Bei diesem Verfahren werden Unionswaren aus Europäischen Union in ein Drittland vorübergehend ausgeführt. Dort werden sie be- oder verarbeitet oder ausgebessert und anschließend wieder eingeführt. Auch eine Reparatur ist eine passive Veredelung. Die Waren werden unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben wieder in den zollrechtlich freien Verkehr eingeführt. Die Berechnung der Einfuhrabgaben ist anhand zweier Methoden möglich:

    • Differenzverzollung, d.h. von den Einfuhrabgaben für das veredelte Produkt werden die fiktiven Einfuhrabgaben für die vorübergehend ausgeführte Ware abgezogen 
    • Mehrwertverzollung, d.h. die Einfuhrabgaben werden auf Basis der Veredelungskosten verzollt.

  • 19. Was ist ein Zollverfahren „aktive Veredelung“

    In der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union eingeführt, um hier Veredelungsvorgängen unterzogen zu werden.

    Während sich die Waren in der aktiven Veredelung befinden, sind die eingeführten Nicht-Unionswaren von den Einfuhrabgaben befreit.

    Die Überführung in die aktive Veredelung bedarf einer Bewilligung, die entweder vorab oder im Rahmen der Überführung in das Verfahren beantragt und bewilligt werden kann.

    Im Anschluss an die aktive Veredelung kann die veredelte Ware z.B. wiederausgeführt oder zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Es dürfen nur die Arbeiten durchgeführt werden, die in der Bewilligung zugelassen sind und zur Erledigung des Verfahrens müssen festgesetzte Fristen eingehalten werden. 


  • 20. Warum sind Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen wichtig?

    Mit regelmäßigen Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen stellen Sie als Unternehmen sicher, dass Sie Ihren internationalen Warenverkehr rechtskonform und termintreu abwickeln. 


    Die rechtlichen Rahmenbedingungen und -vorschriften im Außenhandel sind komplex. Sie unterliegen ständigen Änderungen. Eine fundierte Schulung ermöglicht es Ihnen, die geltenden Vorschriften zu verstehen und richtig anzuwenden. Dadurch können Sie potenzielle Fehler vermeiden und die Zollabwicklung effizienter gestalten. 

  • 21. Wer sollte an einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung teilnehmen?

    Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen richten sich an die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen, die für die Abwicklung Ihres Exports und Imports verantwortlich sind. 


    Dazu gehören: 

    • Speditionskaufleute
    • Beschäftigte in Einkauf, Vertrieb, Materialmanagement, Organisation 
    • Marketingmitarbeiter
    • Service 
    • Techniker
    • Außendienstler
    • Monteure

    Personen, die lediglich ihr Fachwissen auffrischen möchten, profitieren ebenfalls von einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung.

  • 22. Gibt es gesetzliche Anforderungen für Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen?

    Es gibt keine spezifischen rechtlichen Anforderungen für Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen. Allerdings sind regelmäßige Schulungen empfehlenswert. So stellen Sie als Unternehmen sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden über aktuelles Fachwissen verfügen und Ihre Zollabwicklungen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen durchführen.

  • 23. Wie oft sollten meine Mitarbeitenden und ich an einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung teilnehmen?

    Die Häufigkeit von Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von

    • der Größe Ihres Unternehmens
    • der Komplexität Ihrer Exportgeschäfte 
    • rechtlichen Anforderungen

    Als erfahrene Zollspezialisten raten wir Ihnen, Schulungen regelmäßig durchzuführen, um das Fachwissen Ihrer Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten und potenzielle Risiken zu minimieren. Unsere Empfehlung ist, eine jährliche Schulung anzubieten. Dieser Wert ist jedoch nur eine Richtlinie. Die genaue Frequenz hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorkenntnissen sowie den Anforderungen Ihres Unternehmens ab. 

  • 24. Welche Vorteile bringt eine Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung für Unternehmen?

    Die Teilnahme an einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen. 


    Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

    • Rechtssicherheit: Schulungen vermitteln den Teilnehmenden das erforderliche Wissen, um Ausfuhr-Zollverfahren korrekt durchzuführen. Dadurch vermeiden Sie potenzielle Fehler und Verstöße.
    • Effizienzsteigerung: Durch die Schulung in Ausfuhr-Zollverfahren lernen Sie, wie Sie Ihre Zollabwicklung schneller, effizienter und besser gestalten können. Dies führt langfristig zu Zeit- und Kostenersparnissen.
    • Risikominimierung: Durch fundiertes Wissen reduzieren Sie das Risiko von Fehlern bei der Zollabwicklung. Dank einer Schulung können Sie mögliche Strafen oder Verzögerungen vermeiden.
    • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die über gut geschulte Mitarbeiter in Ausfuhr-Zollverfahren verfügen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Sie agieren schneller und effizienter und erfüllen dadurch die Wünsche Ihrer Kunden besser.
  • 25. Gibt es Online-Optionen für Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen?

    Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen finden entweder bei Ihnen vor Ort, beim Schulungsanbieter oder online statt. Insbesondere in Zeiten von COVID-19 haben viele Anbieter ihre Schulungen digitalisiert. Mit einer Online-Schulung sind Sie zeitlich und räumlich flexibler, da Sie von überall aus und zu jeder gewünschten Zeit an der Schulung teilnehmen können.

  • 26. Kann eine Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung speziell auf die Bedürfnisse meines Unternehmens zugeschnitten werden?

    In der Regel können Sie eine Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen lassen. Im Rahmen maßgeschneiderter Schulungen gestalten wir die Inhalte entsprechend Ihren Anforderungen.

  • 27. Ist eine Zertifizierung im Rahmen einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung von Vorteil?

    Zertifikate können als Nachweis für die Teilnahme an einer Ausfuhr-Zollverfahren-Schulung dienen. Diese Zertifikate stärken das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.

  • 28. Profitieren kleine Unternehmen von Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen?

    Ausfuhr-Zollverfahren-Schulungen vermitteln grundlegendes Wissen über die Zollabwicklung, das für Unternehmen jeder Größe relevant ist. Durch das erlangte Fachwissen wickeln Sie als kleines, mittleres oder großes Unternehmen Ihre Exportgeschäfte effizient und korrekt ab.

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