Zollverfahren – Einfuhr Schulung Zoll-Import für Einsteiger

Seminarbeschreibung – Zollverfahren

Der Import von Waren sowie die Einfuhrverzollung sowie das Zollverfahren stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Wir stellen Ihnen in unserem Seminar die unterschiedlichen Einfuhrverfahren (Zollverfahren) dar. Zudem erfahren Sie was Sie bei der vorübergehenden Einfuhr beachten müssen.

FCM RATIO I DIE MARKE FÜR

 

  • Zoll und Außenwirtschaft
  • Industrie- und Außenlogistik
  • Managementsysteme
  • Schulung & Training

Zielgruppe

Das Schulungs-Angebot um das Thema Zollverfahren richtet sich an alle Personen aus den Bereichen Import, Versand und Einkauf.
Zudem ist das Seminar besonders für Gruppenleiter sowie Mitarbeiter von Logistik Unternehmen interessant.


Teilnehmervoraussetzungen

Es bestehen für das Seminar Einfuhr Zollverfahren keine Teilnehmervoraussetzungen..

Nutzen und Seminarziele – Zollverfahren

Sie lernen welche Möglichkeit der Einfuhrabfertigung die Beste für Ihr Anliegen ist und wie Sie diese optimal anwenden.

Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.

Zollverfahren aktuelle Neuigkeiten

Seminarthemen


• Abfertigung zum freien Verkehr

• Rückwaren
• Fiskalverzollung
• Aktive Veredelung
• Vorrübergehende Verwendung
• Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung
• Zolllager
• Aufschubkonten
• Prüfpfad

 

Wahlweise Präsenzseminar, Live-Webinar oder Inhouse-Schulung, Zollverfahren

 

Preis pro Person:

Netto: 539,00 € / MwSt: 102,41 €

Die Schulung ist kombinierbar mit folgenden Zollschulungsmodulen:

• Z01 Zollverfahren bei der Ausfuhr
• Z07 Präferenzen, Warenursprung – Einsteiger
• Z03 Versandverfahren

 Webinar Termine – Zollverfahren:

22.05.2023 – 24.05.2023 – ab 9:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden
10.07.2023 – 12.07.2023 – ab 12:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden
18.09.2023 – 20.09.2023 – ab 9:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden
20.11.2023 – 22.11.2023 – ab 12:30 Uhr – 3 Tage á 2 Stunden

 

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss, erhalten die Teilnehmer persönlich oder per Post, ein Teilnahme-Zertifikat.

Anmeldung

 

Bitte geben Sie die Schulung, den Schulungstermin, den/die Teilnehmernamen (Vornamen/n und Nachname/n) sowie Ihre Kontaktdaten an.

Welche Zollverfahren gibt es? 

 

Gemäß Art. 5 Nr. 16 i. V.m. Art. 210 Unionszollkodex (UZK) können Waren in eines der unterschiedlichen Zollverfahren übergeführt werden. Zudem bestehen zollrechtliche Behandlungen, die ein Verfahren beenden können. Dabei stellt sich die Frage, welche Sie als Unternehmen kennen müssen.

Das Zollverfahren Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kommt zum Einsatz, wenn die eingeführte Ware endgültig im Zollgebiet der EU verbleibt. Hier geht sie außerdem in den Wirtschaftskreislauf über. Bei der Vorübergehenden Verwendung handelt es sich hingegen um ein Zollverfahren, das eine teilweise oder vollständige Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vorsieht. Diese müssen zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im Zollgebiet verwendet werden. Ferner ist für die Anwendung dieses nach Art. 210 Buchstabe c) Unionzollkodex (UZK) besondere Zollverfahren nötig, dass die Waren von vornherein zur Wiederausfuhr aus der Union vorgesehen sind. 

Auch bei der Wiederausfuhr handelt es sich ebenso wie beim Zolllager, der Verwendung und der Veredelung um ein Zollverfahren. Dieses gibt vor, wie Nicht-Unionswaren zur Wiederausfuhr anzumelden sind. Eine elektronische Wiederausfuhranmeldung ist hierzu abzugeben. Beachten Sie an dieser Stelle, dass Zollverfahren bei der Ausfuhr ein- oder zweistufig möglich sind. 

Daneben sollten Sie als Unternehmen noch weitere Verfahren kennen: 

  • Versandverfahren
  • Endverwendung
  • Zolllagerverfahren
  • Freizonenverfahren 
  • Aktive und Passive Veredelung. 

Auch die Truppenverwendung als Zollrecht für Truppen kann relevant sein.

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Zollverfahren - Verschiedene Arten
Zollverfahren im Warenverkehr

Was bedeutet ein Zollverfahren im Warenverkehr? 

Das Zollverfahren im Warenverkehr ist eine zollrechtliche Behandlung, die beim Import oder Export von Warensendungen zum Einsatz kommen kann. Besteht ein Warenverkehr mit Orten außerhalb der EU, ist eine zollrechtliche Bestimmung für die Güter nötig. Die Auswahl des korrekten Zollverfahrens stellt die Basis für deren Erhalt dar. Liegt eine Innergemeinschaftliche Lieferung wie in 6a UStG – Einzelnorm beschrieben vor, erfolgt der Versand innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten. 

Dabei bestimmt das Zollverfahren gemäß Zollkodex darüber, wie hoch die zu leistenden Abgaben ausfallen und welcher zollrechtlicher Status für die Ware erteilt wird. Als Regel gilt jedoch: Für Waren, die innerhalb der EU versendet werden, ist eine Zollfreiheit vorgesehen. Sie ist im Unionszollkodex definiert. Die Bestimmungen erlauben es Ihnen eventuell sogar, dass Nicht-Unionswaren im Zollverfahren wie Unionswaren behandelt werden. 

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Wer sollte eine Zollanmeldung abgeben?

 

Eine Zollanmeldung gibt in der Regel die Person ab, die die Waren als Eigentümer besitzt. Gleichzeitig kann ein Vertreter in seinem Auftrag handeln. Grundsätzlich muss der Eigentümer also nicht zwingend eine Zollanmeldung abgeben, wenn er durch eine andere Partei vertretbar ist. Zudem kann die Person mit Verfügungsgewalt über die Waren eine Zollanmeldung vornehmen. Hierbei darf es sich um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handeln. In bestimmten Fällen können auch Personenvereinigungen eine Zollanmeldung abgeben. Doch unabhängig davon, wer sie letztlich vornimmt: Damit das Zollverfahren korrekt durchgeführt wird, ist eine Ansässigkeit innerhalb der Europäischen Union notwendig. 

➔ Alles zum Thema „Ausfuhranmeldung Zoll“

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Zollverfahren werden von Zollbeamten koordiniert

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Zollverfahren gibt es bei der Einfuhr von Waren

Welche Arten der Zollabfertigung gibt es?

 

Die Zollabfertigung beschreibt im Allgemeinen die zoll- und steuerrechtliche Behandlung von Waren im Export und im Import. Hierfür werden je nach Sendung spezielle Zollverfahren benötigt. Sind diese abgeschlossen, lässt sich die Ware in den freien Verkehr überführen. Dabei erfolgt die Abfertigung in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile überwiegend auf elektronischem Wege. Hier kommt das ATLAS-System zu tragen. Es ermöglicht eine weitgehend automatisierte Zollabfertigung sowie eine interne Vorgangsbearbeitung. Darüber lassen sich die unterschiedlichen Arten der Zollabfertigung durchführen. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie unter Zoll online – Merkblätter.

Auch bieten mittlerweile zahlreiche Speditionen Leistungen im Bereich der Zollabwicklung an. Sie kümmern sich um sämtliche Zollformalitäten wie die Anmeldung, die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen und die Zollabfertigung durch die Behörden. Diese umfassen die Vorprüfung und Überprüfung sowie das Erstellen des Zollbefunds. Letzterer ist mit einer eventuellen Entrichtung der Einfuhrabgaben verbunden. Dabei orientieren sich seriöse Speditionen stets an den Vorgaben, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herausgibt. 

➔ Alles zum Thema „Zollabwicklung“

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Welche Ausfuhrverfahren gibt es?

 

Zollverfahren für die Ausfuhr von Gütern unterteilen sich in drei verschiedene Varianten. So gibt es etwa die Warenausfuhr im zweistufigen Verfahren. Sie beschreibt die Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen. Auch die Erfüllung sämtlicher Förmlichkeiten zählen dazu. Diese umfassen die Beteiligung von zwei Zollstellen, namentlich die Ausfuhrzollstelle und die Ausgangszollstelle.

Das Zollverfahren Kleinsendungen oder die Warenausfuhr im einstufigen Verfahren greift dann, wenn Güterlieferungen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Auch bei nicht vorhandenen Beschränkungen, Verboten oder Embargomaßnahmen kann es angewandt werden. Das trifft ebenfalls auf nicht vorhandene handelspolitische Maßnahmen zu. Ebenso ist für Waren unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Summarische Ausgangsanmeldung, kurz ASumA, erforderlich. Sie muss abgegeben werden, wenn Produkte aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen. 

➔ Alles zum Thema „Versandverfahren“

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Versandverfahren Zoll
Zollverfahren - Zollabwicklung

Was sind besondere Zollverfahren?

 

Besondere Zollverfahren unterscheiden sich stark von der herkömmlichen Überlassung von Nichtunionswaren. Nutzen Unternehmen diese, profitieren sie nicht zuletzt in wirtschaftlicher Hinsicht. So kann ihnen die vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für die übergeführten Waren gewährt werden.

Auch auf die während des Verfahrens hergestellten Erzeugnisse trifft das zu. So können Sie beispielsweise auf die Vorübergehende Verwendung setzen, wenn Sie von der partiellen oder vollständigen Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtunionswaren profitieren möchten. 

➔ Alles zum Thema „Zollversandverfahren“

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 Wann wird das Zollverfahren Umwandlung benutzt?

Die Umwandlung als Zollverfahren macht die Supply Chain für Unternehmen deutlich kosteneffizienter, wovon letztlich die Verbraucher profitieren können. Es beschreibt kompakt erklärt bestimmte Be- oder Verarbeitungsvorgänge von importierten Vorprodukten innerhalb der EU. Die Erzeugnisse können in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union jedoch nur dann im Rahmen des Umwandlungsverfahrens überführt werden, sofern das Endprodukt mit einem geringeren Zollsatz als die importierten Einzelkomponenten belegt ist. Alufelgen sind hierfür ein anschauliches Beispiel.

Werden diese als Rohlinge in China erworben und in Deutschland weiterbearbeitet, kann die Umwandlung als Zollverfahren benutzt werden. Normalerweise würden die Zollabgaben bei diesen Waren bei über 22 Prozent liegen.

Aufgrund des Umwandlungsverfahrens werden die Gebühren für den Zoll jedoch deutlich abgesenkt. 

➔ Alles zum Thema „Ermächtigter Ausführer“

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Welches Zollverfahren wird bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren angemeldet?

 

Bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren wird die Vorübergehende Verwendung als Zollverfahren angewandt. Sie sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor. Diese werden zum Beispiel befristet im Zollgebiet der Europäischen Union verwendet.

Auch kann die Vorübergehende Verwendung zum Einsatz kommen, wenn die eingeführten Waren während der Nutzung nicht verändert werden. Die reguläre Wertminderung spielt hierbei keine Rolle. Weiterhin greift die Vorübergehende Verwendung als Zollverfahren, wenn die Produkte im Allgemeinen nicht für einen bestimmten Verwendungszweck, sondern zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet vorgesehen sind. 

➔ Alles zum Thema „Zollgrundlagen für Einsteiger“

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Zollverfahren wird bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren

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