10 Name der Straße, Name der Stadt Land, Postleitzahl Code555-555-5555myemail@mailservice.com
Durch die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer (EA) sind Erleichterungen besonders willkommen und ein wirkungsvolles Instrument, um den Verfahrensablauf aufseiten der Wirtschaftsbeteiligten enorm zu vereinfachen.
• Sichere Ratschläge: Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der
Zollabwicklung,
Zollberatung und
Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
• Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden
Die Selbstzertifizierung ermöglicht es dem Inhaber einer Bewilligung, das Ursprungsland der Waren selbständig und in eigener Verantwortung anzugeben ("präferenzrechtliche Ursprungserklärungen" anzugeben).
Darüber hinaus verlangen immer mehr neue Freihandelsabkommen, wie das Abkommen der Europäischen Union mit Südkorea, die elektronische Genehmigung (EA) als Voraussetzung für die Ausstellung von Präferenzzertifikaten.
Als EA können Sie auch vorverarbeitete Warenverkehrsbescheinigungen A.TR für die Verbringung von Waren aus der Türkei verwenden.
Unterm Strich brauchen Sie keine Warenverkehrsbescheinigungen wie die ATR, die EUR 1 oder die EUR MED mehr, die von den zuständigen Zollämtern ausgestellt werden. Wenn wir diese Vereinfachung nutzen, können wir auf lange Sicht viel Zeit und Geld sparen.
Aber der Zoll erwartet von Ihnen eine Gegenleistung für die gewährte Befreiung.
Als Ermächtigter Ausführer (EA) sind Sie unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:
Der Nachweis ist der Zollbehörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
Punkten Sie bei Ihren Vorgesetzten, indem Sie einen Plan vorschlagen, wie Sie diese Vereinfachung ausnutzen können Skizzieren Sie die Vorteile der Vereinfachung und stellen Sie sie den Verpflichtungen gegenüber.
Bevor Sie eine solche Genehmigung beantragen, sollten Sie die folgenden Hinweise sorgfältig beachten.
Sie möchten Kosten verringern und Zeit bei der
Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass es in der Regel sinnvoll und manchmal sogar notwendig ist, vor der Antragstellung mit den Zollbeamten Kontakt aufzunehmen, um die Verfahren und eventuell erforderliche Anpassungen der Arbeitsabläufe zu erörtern und zu diskutieren.
Hier können Sie durch eine gute Vorarbeit auf jeden Fall glänzen.
Die Inanspruchnahme der Vereinfachungen eines EA muss Ihnen vom Zoll bewilligt werden.
In der Regel ist das Hauptzollamt, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, für die Genehmigung Ihrer Einfuhr-/Ausfuhrdokumente zuständig. Es ist Ihnen überlassen, welche Form des Antrag hat, das ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ein spezielles Antragsformular existiert nicht.
Der Antrag muss jedoch die folgenden Angaben enthalten, unabhängig davon, ob er schon einmal eingereicht wurde oder nicht:
Bei der Beantragung der EA-Genehmigung müssen Sie Ihre Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister beifügen. Kümmern Sie sich zeitnah darum.
Zusätzlich verlangt der Zoll eine so genannte Arbeits- und Organisationsanweisung (AUO).
Sie weisen nach, dass Ihre interne Organisationsstruktur die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen gewährleistet. Auch diese Unterlagen sollten Sie vor der Einreichung Ihrer Antragsstellung vorbereiten.
Je nach Größe und Struktur, internen Abläufen, hierarchischen Strukturen und Zuständigkeiten können die Anforderungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Daher gibt die Tabelle nur einen allgemeinen Überblick über die im Kurs behandelten Themen.
Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit (Produktion oder Handel) sind unterschiedliche Präferenzregelungen für Sie relevant. Für den Handel sind häufig Nachweise (Unterlagen) über den Ursprung von Waren oder Materialien erforderlich. Bei der Produktion und Herstellung hingegen geht es in der Regel eher um die Gesetze, die den Erwerb des Ursprungs einer Ware regeln. Stellen Sie daher Ihre Geschäftstätigkeit ausführlich und nachvollziehbar dar (z. B. Beschreibung des Warenkreises).
Für die rechtskonforme und ordnungsgemäße Umsetzung des Verfahrens ist die Gesamtverantwortliche Person im Unternehmen anzugeben. Diese Person sollte neben den notwendigen Qualifikationen im Präferenzrecht auch die Befugnis besitzen, in betriebliche Abläufe steuernd einzugreifen.
Sie ist für die Überwachung der Mitarbeiter zuständig, die die Präferenznachweise ausstellen, und sorgt für die Einhaltung und korrekte Anwendung der Ursprungsregeln durch diese Mitarbeiter.
Die Personen, die Präferenznachweise ausstellen und/oder das Ursprungsland einer Ware angeben, müssen identifiziert und benannt werden.
Bitte geben Sie für beide Personen ihre Position im Unternehmen und ihre Kontaktdaten an.
Handschriftliche
Ursprungserklärungen müssen von Hand unterzeichnet werden, bevor sie angenommen werden können.
Sie müssen angeben, wer befugt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Wir empfehlen, dass Sie von der Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift befreit werden können.
Fügen Sie zu diesem Zweck eine "Verpflichtungserklärung" in Ihren Vertrag ein, die wie folgt lautet: "Ich erkläre hiermit, dass ich die volle Verantwortung für alle Angaben auf der Rechnung oder anderen Dokumenten übernehme, die mich identifizieren, als hätte ich sie handschriftlich verfasst."
Im Rahmen der AuO ist darzustellen wie und ggf. mit welcher Software wird der Wareneingang erfasst. Sie müssen festlegen, wann, wie und von wem die Wareneingänge in das System eingegeben werden sollen. Sie müssen dafür sorgen, dass eindeutig erkennbar ist, ob die Waren aus einem EU-Land, aus einer anderen Vertragspartei oder aus keiner Vertragspartei stammen.
Um diese Produkte zu lagern, müssen zunächst Vorkehrungen getroffen werden, damit sie identifiziert und den bevorzugten vorläufigen Dokumenten, präferenziellen Vorpapieren (auch nachträglich), zugeordnet werden können.
Dazu gehören Vorschriften über den Nachweis von Herkunftsmerkmalen (z.B. Lieferantenerklärungen, Präferenznachweise) für Vorprodukte oder Material, z.B. Arbeitsanweisungen.
Sie müssen verbindliche Regelungen für die Bearbeitung der einzelnen Fragen unter präferenzrechtlichen Gesichtspunkten treffen, einschließlich der Frage, ob der Antragsteller zusätzliche Nachweise vorlegen darf.
Themen wie z.B.:
Da es so viele verschiedene Arten von Unternehmen gibt, ist diese Tabelle nur als allgemeiner Leitfaden und nicht als erschöpfende Checkliste gedacht. Daher raten wir davon ab, Mustervorlagen oder gar vorgedruckte Formulare für eine AuO zu verwenden. Die AuO ist ein sehr persönliches Dokument, das individuell nach den jeweiligen Bedingungen ausgearbeitet werden muss.
Stellen Sie sicher, dass die organisatorischen Abläufe den notwendigen internen Informationsfluss gewährleisten.
Alle Mitarbeiter, die Präferenznachweise ausstellen, müssen die relevanten herkunftsbezogenen Informationen rechtzeitig erhalten, damit sie ihre Aufgaben korrekt erledigen können. Festlegung von Maßnahmen und Leitlinien für die interne Überwachung und eines Eskalationsplans für den Fall, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden.
Erstellen Sie den Antrag auf Bewilligung eines EA selbstständig. Ihre AuO sollte an die internen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst und auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Sie können die Dokumente AuO, die Sie bereits für den Zoll vorbereitet haben, bei dem vorher vereinbarten Treffen mit den Zollbeamten besprechen und diskutieren. Sobald Sie als EA zertifiziert sind, ist es einfach, die notwendigen Anpassungen und Änderungen vorzunehmen.
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.
an info@first-class-ratioconsult.de
Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.
Die Rolle des ermächtigten Ausführers ist aus mehreren Gründen von Bedeutung:
Ihre Rolle als ermächtigter Ausführer stärkt darüber hinaus das Vertrauen in die Handelsbeziehungen zwischen den beteiligten Ländern und trägt zur Sicherung und Förderung des internationalen Handels bei.
Für Unternehmen, die international handeln, ist die Rolle des ermächtigten Ausführers von entscheidender Bedeutung.
Als ermächtigter Ausführer sind Sie von der Zollbehörde dazu berechtigt, Präferenznachweise ohne Wertgrenzen und ohne Mitwirkung der Zollbehörde selbst auszustellen. Dieses vereinfachte Verfahren ist in den meisten Präferenzregelungen vorgesehen. Es ermöglicht eine effizientere und schnellere Abwicklung des internationalen Warenverkehrs.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das Exportgeschäfte betreibt, ermächtigter Ausführer werden. Voraussetzung ist, dass Sie in der Lage sind, die Einhaltung der Ursprungsregeln und die korrekte Ausstellung der Präferenznachweise zu belegen und zu überwachen.
Um als ermächtigter Ausführer anerkannt zu werden, müssen Sie unter anderem die Ursprungseigenschaft Ihrer Waren zweifelsfrei dokumentieren. Eine geeignete innerbetriebliche Organisation und entsprechende Dokumentationsprozesse sind hierfür ein Muss. Zudem sind Sie dafür verantwortlich, die Präferenzregeln zu überwachen und bei Bedarf nachzuweisen.
Die Zollbehörde bewilligt Ihren Antrag zum ermächtigten Ausführer. Je nach Land und Zollbehörde verläuft der Antragsprozess unterschiedlich. In der Regel müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen und dabei alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Die folgenden Dokumente sind erforderlich:
Nach der Prüfung bewilligt die Zollbehörde den Status zum ermächtigten Ausführer.
Ein ermächtigter Ausführer genießt eine Reihe von Vorteilen.
Dazu zählen:
Als ermächtigter Ausführer vereinfachen und beschleunigen Sie Ihre Exportprozesse. So steigern Sie Ihre Effizienz und sparen Kosten. In der Automobilindustrie beispielsweise, in der Bauteile oft über Ländergrenzen hinweg verschickt werden, kann der Status eines ermächtigten Ausführers die Prozesse entlang der Lieferkette erheblich vereinfachen. In der Lebensmittelbranche, in der Sie frische Produkte schnell und reibungslos handeln, ermöglicht der Status eine schnellere Verzollung und einen zügigen Versand. Weiterhin profitieren Sie von Zolleinsparungen, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt erhöht.
Ihre Rolle als ermächtigter Ausführer stärkt weiterhin das Vertrauen Ihrer Kunden: Mit dem Status zeigen Sie, dass Sie Wert auf einen fairen Handel legen und die Regeln befolgen. Langfristig erschließen sich so neue Geschäftsmöglichkeiten.
Zu Ihren Pflichten als ermächtigter Ausführer gegenüber dem Zoll gehören:
Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann die Zollbehörde die Bewilligung als ermächtigter Ausführer widerrufen.
Gerne beraten wir Sie umfassend und stehen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um Zoll und Außenwirtschaft zur Seite.
SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger
Individuelle Zollschulungen Inhouse
Brexit Import Export
Präferenzrecht Warensprung
Einfuhrzollverfahren
Ausfuhrzollverfahren
Versandverfahren Zoll
Sicherheitsunterweisung AEO
Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
First Class ratioconsult GmbH
Thomas Stiegler
Starkenburgstr. 10
64546 Mörfelden-Walldorf
Über First Class ratioconsult GmbH
Der Weg & das Ziel
Für Ihren Erfolg
Zoll Schulungen
First Class ratioconsult GmbH