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Registrierter Ausführer (REX)

„Registered Exporter“ bzw. Registrierter Ausführer – Abkürzung REX genannt – dürfen selbstständig Ursprungsnachweise ausfertigen, indem sie die Ursprungserklärungen auf den Handelsrechnungen ausstellen.

Die Unternehmen agieren unabhängig von den Zollbehörden und können die Lieferketten durch den Wegfall vieler Formalitäten beschleunigen.

Wie werde ich als Unternehmen zum REX (Registrierter Ausführer)?


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Registrierter Ausführer

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Wie werde ich als Unternehmen zum REX (Registrierter Ausführer)?

Wann ist das sinnvoll?

Unsere Zoll Experten sind für Sie da, wenn Sie Fragen zum Thema Zoll haben, und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Vorbereitung auf den Zoll.

Was ist ein Registrierter Ausführer?


Seit dem 1. Januar 2017 ist die Registrierung in den europäischen Mitgliedsstaaten möglich.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Ursprungserklärung auch der einzige zulässige Präferenznachweis im APS-System.

Daher ist es wichtig, zwischen den beiden Begriffen "Erklärung auf der Rechnung" und "Ursprungserklärung" zu unterscheiden.

Registrierter Ausführer - Beratung
Registrierter Ausführer - Unterstützung

Welches Antragsformular muss ich für den REX ausfüllen?

Beim zuständigen Hauptzollamt


Wann muss ich Registrierter Ausführer werden?

Für Ausfuhren (Export Handel) nach Kanada, Japan, Vietnam und in APS-Länder (Allgemeines Präferenzsystem),


Was sind REX-Nummern?

Jedes Unternehmen, das sich für ein REX registriert, erhält eine eigene Registrierungsnummer. Die REX-Nummer „Registered Exporter“ muss immer in jeder Ursprungserklärung angegeben werden.

 

Wann muß sich ein Unternehmen als REX registrieren?

Wenn Sie sich als REX-Unternehmen registrieren lassen, ist das vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit bestimmten Ländern Handel treiben.

Einige Länder, mit denen die EU Freihandelsabkommen aushandelt, oder Länder, die dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer - kurz APS - angehören oder zu den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) gehören, sind hier enthalten.

In der Zollinformationsdatenbank WUP.online für den Warenursprung und die Präferenzen können die Unternehmen beispielsweise sehen, ob ein Land das REX-System anwendet und welche Art von Präferenznachweis ausgestellt werden muss.

Im Rahmen der Freihandelsabkommen (FTA) müssen Ausführer in der EU (Europäische Union) normalerweise als Ausführer registriert sein, um Ursprungserklärungen abgeben zu dürfen.

Einerseits beinhalten das Allgemeine Präferenzsystem (APS) und die Präferenzhandelsregelung mit den am wenigsten entwickelten Ländern (ÜLG) unilaterale Präferenzmaßnahmen der Europäischen Union.

Bilateral, weil für Waren und Ursprungserzeugnisse aus der EU bei der Einfuhr in APS- oder OECD-Länder in der Regel eine Zollpräferenzbehandlung gewährt wird.

Das bedeutet auch, dass Unternehmen aus der EU keine Präferenzzertifikate ausstellen müssen, wenn sie mit APS- oder ÜLG-(anderen) Ländern handeln.


Nur wenn ein Importeur in der Europäischen Union (EU) Präferenznachweise ausstellt, um in den jeweiligen Ländern des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) oder der Zollpräferenz für andere Länder (ÜLG) Zollpräferenzen zu erhalten, muss der Exporteur im jeweiligen Ursprungsland Präferenznachweise vorlegen.



Eine Ausnahme von dieser Regel gilt, wenn zwei Ausnahmen vorliegen:



Der REX-Status für europäische Unternehmen

 

  1. Bilaterale Kumulierung bedeutet, dass Waren mit EU-Ursprung (Exporteure in der EU als Vorlieferanten) in ein präferenzbegünstigtes Partnerland (APS) (und dann wieder zurück in die EU) geliefert werden.
  2. Weiterversand durch Wiederversender: Ersatz-Präferenznachweis (Replacement Proof of Preference, RPP): Waren, die aus dem APS stammen, werden innerhalb der EU mit einem Ersatz-RPP-Dokument versandt. 

Haben Sie Fragen zum Registrierter Ausführer (REX)?

Unsere Zoll Experten sind für Sie da, wenn Sie Fragen zum Thema Zoll haben, und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Vorbereitung auf den Zoll.


Ablauf der Antragstellung

Wie werde ich REX (Registrierter Ausführer)?

Um als REX registriert zu werden, muss ein Antrag bei einem zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.

Sie müssen ein Antragsformular (Nr. 0442) ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, bevor Sie es an die örtliche Zollstelle (Hauptzollamt) schicken.


Sie können das Antragsformular Nr. 0442 online über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung oder über die Webseite des Zolls abgerufen werden.


Die zuständigen Hauptzollämter richten sich nach den Bezirken, in denen die Unternehmen ihre Präferenzbuchhaltung führen.


Aus diesem Grund ähnelt das Verfahren in mancher Hinsicht dem der so genannten "ermächtigten Ausführer".


Allerdings sind die Hürden für die Ausfuhr über die REX wesentlich geringer als für die Ausfuhr über einen ermächtigten Ausführer.


Anders als bei der genehmigten Ausfuhr handelt es sich bei diesem Status nicht um eine formelle Genehmigung des Zolls, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, sondern lediglich um einen Eintrag in der zugehörigen elektronischen Datenbank.


Was sind REX-Nummern?

Jedem Unternehmen wird bei der Registrierung für REX eine eindeutige Registrierungsnummer zugewiesen. Die Registrierungsnummer besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Stellen 1 und 2 Länderkürzel DE für Deutschland
  • Stellen 3 bis 5 REX als Code für den Status registrierter Ausführer   
  • Stellen 6 bis 9 Dienststellenschlüssel des registrierenden Hauptzollamts   
  • Stellen 10 bis 13 4-stellige fortlaufende Nummer   


Diese REX-Nummer (REX) muss immer in jeder Ursprungserklärung, Ursprungserklärung oder Ersatzerklärung zum Original angegeben werden. Dabei ist auf die korrekte Schreibweise und die Form zu achten, die das Hauptzollamt bei seiner Erteilung übermittelt hat.

Da der REX-Antrag sowohl für sämtliche Freihandelsabkommen (die das REX-System vorsehen) als auch für das APS gilt, kann die REX-Nummer auch für die FHA und das APS in der gesamten Europäischen Union verwendet werden.


Ein Unternehmen muss sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn es mehrere Niederlassungen oder Versandstellen in Europa hat. Der REX-Status gilt EU weit.


Welche Pflichten habe ich als REX?

Bei der Verwendung von Rex gibt es für Unternehmen einige Dinge zu beachten.




Die Pflichten als REX (Registrierter Ausführer):



Der REX-Status für europäische Unternehmen

 

  1. Bilaterale Kumulierung bedeutet, dass Waren mit EU-Ursprung (Exporteure in der EU als Vorlieferanten) in ein präferenzbegünstigtes Partnerland (APS) (und dann wieder zurück in die EU) geliefert werden.
  2. Weiterversand durch Wiederversender: Ersatz-Präferenznachweis (Replacement Proof of Preference, RPP): Waren, die aus dem APS stammen, werden innerhalb der EU mit einem Ersatz-RPP-Dokument versandt. 

Pflichten als Registrierter Ausführer (REX)

  • Sicherstellung: Stellen Sie sicher, dass Sie mit dem Hauptzollamt zusammenarbeiten.


  • Änderungen der registrierten Daten sind dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich mitzuteilen.


  • Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Ausfuhr von Waren nicht erfüllt oder werden solche Ausfuhren nicht mehr gewünscht, so können die Waren aus dem REX-System gelöscht werden.


  • Kaufmännische Buchführung
    über die Herstellung und die Lieferung dieser Waren.


  • Archivierung von Nachweisen: Kopien aller ausgefertigten Erklärungen, Kopien aller verwendeten Vormaterialien mit und ohne Ursprungseigenschaft sowie Produktions- und Bestandsaufzeichnungen und alle Belege/Bescheinigungen für die bei der Herstellung verwendeten Vormaterialien.


  • Export nach Kanada und Japan - Ursprungserklärungen: Wenn Sie nach Kanada oder Japan exportieren, müssen Sie möglicherweise eine Ursprungserklärung für Ihre Waren abgeben.


  • Erklärungen zum Ursprung (APS): Der Ursprung von Waren kann nur dann angegeben werden, wenn sie zur Ausfuhr in ein begünstigtes Land im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) bestimmt sind.


  • Erklärungen zum Ursprung (ÜLG): Waren, die nach den Ursprungsregeln eines ÜLG angemeldet werden, dürfen nur zu Akkumulationszwecken und unter Einhaltung der Ursprungsregeln in dieses ÜLG eingeführt werden.

Welche Ursprungsnachweise? - REX & Freihandelsabkommen



Unternehmen, die im Rahmen des Umfassenden Wirtschaftshandelsabkommens (CETA), der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder des Freihandelsabkommens für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Waren aus Kanada in die Europäische Union (EU) transportieren und Präferenzzölle beanspruchen möchten, müssen zunächst bestimmte Ursprungszeugnisse in Europa erwerben und diese bei der Einfuhr in die EU vorlegen.

Registrierter Ausführer - Themenbereiche
Registrierter Ausführer - Profis

Zu beachten:

Wenn der Wert der aus der Europäischen Union (EU) in die oben genannten Nicht-EU-Länder ausgeführten Waren unter 6.000 € liegt, müssen sich Unternehmen, die aus der Europäischen Union in diese Länder exportieren, möglicherweise nicht als REX registrieren lassen.


Sie können stattdessen ihren Ursprung oder ihren Ursprung für die Sendung erklären, indem sie eine Ursprungserklärung oder eine Ursprungserklärung für die Warensendung einreichen, ohne sich als REX registrieren lassen zu müssen bzw. Erklärung zum Ursprung ausfertigen.

Bei einem Freihandelsabkommen, welche Ursprungsnachweise?

  • Kanada (CETA)
    Ursprungserklärungen nach Artikel 18 und 19 i.V.m. Anhang 2 des Ursprungsprotokolls zum CETA
  • Japan (EPA/JEFTA)
    Erklärungen zum Ursprung nach Artikel 3.17 i.V.m. Anhang 3-D des Abkommens
  • Vietnam (EVFTA)
    Erklärungen zum Ursprung nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c) des Ursprungsprotokolls zum Freihandelsabkommen
  • Ghana
    Ursprungserklärung auf einer Rechnung nach Artikel 17 i.V.m. Artikel 21 des Ursprungsprotokolls
  • Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire)
    Ursprungserklärung auf einer Rechnung nach Artikel 17 i.V.m. Artikel 21 des Ursprungsprotokolls
  • Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe (ESA-Abkommen)
    Erklärungen auf der Rechnung nach Artikel 18 Absatz 3 des Ursprungsprotokolls zum ESA-Abkommen
  • Kanada (CETA)
    Ursprungserklärungen nach Artikel 18 und 19 i.V.m. Anhang 2 des Ursprungsprotokolls zum CETA
  • Japan (EPA/JEFTA)
    Erklärungen zum Ursprung nach Artikel 3.17 i.V.m. Anhang 3-D des Abkommens
  • Vietnam (EVFTA)
    Erklärungen zum Ursprung nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c) des Ursprungsprotokolls zum Freihandelsabkommen
  • Ghana
    Ursprungserklärung auf einer Rechnung nach Artikel 17 i.V.m. Artikel 21 des Ursprungsprotokolls
  • Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire)
    Ursprungserklärung auf einer Rechnung nach Artikel 17 i.V.m. Artikel 21 des Ursprungsprotokolls
  • Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe (ESA-Abkommen)
    Erklärungen auf der Rechnung nach Artikel 18 Absatz 3 des Ursprungsprotokolls zum ESA-Abkommen


Wir sind für Sie da!


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.

an info@first-class-ratioconsult.de

Ihre Ansprechpartnerin ist Thomas Stiegler.



FAQs Registrierter Ausführer



  • 1. Was ist ein registrierter Ausführer?

    Ein registrierter Ausführer oder kurz REX (engl. Registered Exporter), ist ein entscheidender Akteur im internationalen Handel. Als registrierter Ausführer haben Sie unter anderem die Möglichkeit, eigenständig Ursprungsnachweise für Ihre Waren auszustellen. 


    Eingeführt hatte die EU das REX-System, um die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) zu vereinfachen. 

  • 2. Welche Aufgaben hat ein registrierter Ausführer?

    Als registrierter Ausführer sind Sie dafür verantwortlich, die Einhaltung der Ursprungsregeln für Ihre Waren zu überwachen. Als registrierter Ausführer stellen Sie sicher, dass all Ihre ausgeführten Waren die Ursprungsregeln gemäß den Freihandelsabkommen, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU und dem Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) erfüllen. 


    Freihandelsabkommen (FHA)

    Zwischen der EU und einigen Ländern bestehen Freihandelsabkommen (FHA), die sich positiv auf Ihren Im- und Export auswirken. 


    Zu diesen Ländern zählen:  

    • Kanada
    • Japan
    • Singapur
    • das Vereinigte Königreich
    • Vietnam 
    • sowie einige afrikanische Staaten

    Als registrierter Ausführer sind Sie dazu berechtigt, einen Nachweis über den präferenziellen Ursprung Ihrer Waren auszustellen. Dieser ist nötig, sofern Ihre Ware den Höchstwert von 6.000 Euro übersteigen. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie den Status als registrierter Ausführer nicht.


    Allgemeines Präferenzsystem (APS) der EU

    Möchten Sie Ihre Waren zur Weiterverarbeitung ins Ausland schicken, können Sie unter besonderen (größtenteils günstigeren) Handelsbedingungen wieder in die EU zurückführen. Die dazu notwendigen Dokumente, die den Ursprung der Waren belegen, dürfen Sie als registrierter Ausführer selbst ausstellen. 


    Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

    Ebenso wie beim Handel mit Ländern, mit denen ein Präferenzabkommen besteht, profitieren Sie als registrierter Ausführer auch beim Handel mit den überseeischen Ländern und Gebieten. Die notwendigen Nachweise für Ihre Waren können Sie ebenfalls selbstständig ausstellen.

  • 3. Warum ist der Status des registrierten Ausführers wichtig?

    Als registrierter Ausführer fördern Sie den internationalen Handel. Durch Ihre Registrierung im REX-System profitieren Sie und Ihre Kunden beispielsweise von verschiedenen Zollvergünstigungen. Dadurch erleichtern Sie Drittstaaten und insbesondere Entwicklungsländern den Zugang zu bevorzugten Zollsätzen. 

    Um als registrierter Ausführer tätig zu werden, müssen Sie den Registrierungsprozess im REX-System durchlaufen. Dieser Prozess kann komplex sein und eine Reihe von Schritten beinhalten, die Sie befolgen müssen:


    1. Anmeldung im Unternehmenskonto des Zoll-Portals oder schriftlicher Antrag beim Hauptzollamt.
    2. Bereitstellung der erforderlichen Unternehmens- und EORI-Nummer.
    3. Einreichung der notwendigen Dokumente und Informationen zur Überprüfung.
    4. Teilnahme an Schulungen oder Workshops zur korrekten Anwendung des REX-Systems.
    5. Erhalt der Registrierungsbestätigung und Beginn Ihrer Tätigkeit als registrierter Ausführer.
  • 4. Welche Vorteile hat ein registrierter Ausführer?

    Es gibt mehrere Vorteile, die mit dem Status eines registrierten Ausführers verbunden sind. 


    Dazu gehören:


    • Zugang zu Zollvergünstigungen: Als registrierter Ausführer profitieren Sie und Ihre Kunden von Zollvergünstigungen, die der Zoll im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen, der APS der EU und beim Warenverkehr mit ÜLG gewährt.
    • Vereinfachte Zollabfertigung: Der REX-Status vereinfacht Ihnen den Zollabfertigungsprozess, da er den Nachweis der Ursprungseigenschaft der Waren erleichtert.
    • Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit: Als registrierter Ausführer haben Sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen, insbesondere wenn Sie in Länder exportieren, die Präferenzzölle gewähren.
  • 5. Welchen Wettbewerbsvorteil bietet der Status als registrierter Ausführer?

    Als registrierter Ausführer genießen Sie erhebliche Wettbewerbsvorteile:


    • Kosteneinsparungen und attraktive Preise: Da Sie von Zollvergünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder dem APS der EU profitieren, können Sie Ihre Produkte zu wettbewerbsfähigeren Preisen anbieten. 
    • Beschleunigte Handelsprozesse: Die vereinfachte Zollabfertigung, die mit dem REX-Status einhergeht, hat einen direkten Einfluss auf die Effizienz Ihrer Handelsaktivitäten. Unter anderem minimieren Sie Lieferverzögerungen. Dies führt zu einem reibungsloseren Handel und einer höheren Kundenzufriedenheit.
    • Erweiterte Marktzugänge: Dank Präferenzzöllen haben Sie leichter Zugang zu bestimmten Märkten, mit denen Sie unter Umständen sonst keinen Handel treiben könnten.
    • Anpassungsfähigkeit an Handelsdynamiken: Als registrierter Ausführer sind Sie in der Lage, sich flexibel und schnell an neue Handelsabkommen, Vorschriften und geänderte Geschäftsumgebungen anzupassen.
    • Vertrauenswürdigkeit und Reputation: Der REX-Status stärkt Ihr Unternehmensimage und fördert das Vertrauen Ihrer Kunden. Sie signalisieren Ihren Geschäftspartnern, dass Sie auf Qualität setzen und die geltenden Bestimmungen beachten. 
  • 6. Was sind die Pflichten eines registrierten Ausführers?

    Als registrierter Ausführer müssen Sie eine Reihe von Regeln einhalten sowie verschiedenen Verpflichtungen nachkommen. Zum Beispiel müssen Sie sicherstellen, dass alle ausgeführten Waren die Ursprungsregeln gemäß den Freihandelsabkommen oder dem APS erfüllen. Darüber hinaus müssen Sie eine saubere und korrekte Buchführung und Dokumentation Ihrer Lieferketten gewährleisten. 

  • 7. Wie unterstützen wir Sie bei der Einfuhrzollabwicklung?

    Die Zollabfertigung kann ein komplexer Prozess sein, insbesondere für Unternehmen, die nicht mit den Zollbestimmungen und -verfahren vertraut sind. Als Experte in Zoll und Außenwirtschaft unterstützen wir Sie bei all Ihren Fragen. Gerne helfen wir Ihnen, die Zollbestimmungen einzuhalten, die erforderlichen Dokumente vorzubereiten und den Zollabfertigungsprozess reibungslos und effizient zu gestalten. 


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