Registrierter Ausführer (REX)

Registrierter Ausführer. Im Zuge der Freihandelsabkommen CETA (Kanada) und EPA (Japan) nimmt der Registrierte Ausführer (REX) einen zunehmend großen Stellenwert für Unternehmen innerhalb der EU ein.

Als Registrierter Ausführer können Ursprungserklärungen für präferenzielle Warensendungen, die einen Betrag von 6.000 Euro übersteigen, abgegeben werden. Ursprungserklärungen für Präferenzwaren-Sendungen die diesen Betrag unterschreiten unterliegen keiner Vorgabe zur REX-Registrierung und können von jedermann abgegeben werden.

In den beiden Freihandelsabkommen CETA und EPA sind demnach keine formellen Präferenznachweise (beispielsweise Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) vorgesehen.

Darüber hinaus ist es aktuell Gegenstand der Planung, den Registrierten Ausführer auch in künftigen Freihandelsabkommen selektiv zur Anwendung zu bringen. Entsprechend des Allgemeinen Präferenzsystems ist das REX-System derzeit zudem bereits in einer beträchtlichen Anzahl an Ländern aktiv.

 Registrierter Ausführer

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Wie erlangt man den Status als Registrierter Ausführer?

Anders als beim Ermächtigten Ausführer ist der Registrierter Ausführer, der sogenannte REX-Status, nicht von einer Bewilligung abhängig. Ausreichend ist die Registrierung beim Hauptzollamt. Maßgeblich ist dabei der Bezirk, wo die präferenzrechtliche Buchhaltung ansässig ist

 Registrierter Ausführer

Registrierter Ausführer

Jedem Registrierten Ausführer wird eine Registrierungsnummer (REX-Nummer) zugeteilt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:


Stellen 1 und 2 Länderkürzel DE für Deutschland
Stellen 3 bis 5 REX als Code für den Status
registrierter Ausführer
Stellen 6 bis 9 Dienststellenschlüssel des
registrierenden Hauptzollamts
Stellen 10 bis 13 4-stellige fortlaufende Nummer
Beispiel: DEREX87509999

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