Luftfrachtersatzverkehr Export
Für Luftfrachtersatzverkehr für Export ist wie folgt zu beachten:
Luftfrachtverkehr zu anderen europäischen Flughäfen.
Ausgehend davon, dass diese ausfuhrabgefertigt sind:
- Unionsware -Status X – ohne Anschluss verfahren
- Nicht Unionsware – Status TD-Status T1 – mit Anschlussverfahren T1 zu anderen europäischen Flughäfen.
Luftfrachtverkehr zu anderen Flughäfen im Drittland ZRH, LHR.
Ausgehend davon das diese ausfuhrabgefertigt sind:
Unionsware Status X – mit einem Warenwert bis 1.000,00 € (Mündliche Ausfuhrabfertigung) muss der Zollamtliche Abgestempelte: HAWB, MAWB vorliegen, sowie archiviert werden.
Bei Sendungen mit einem Warenwert über 1.000,00 € muss das ABD im Original vorliegen und archiviert werden.
Weiterleitung zu anderen Drittlandsflughäfen erfolgen mit Anschlussverfahren T2. Das ABD ist unter der Position zu erfassen. Ggfls. pro HAWB
Nicht Unionsware Status TD-Status T1 – mit Anschlussverfahren T1 zur anderen Drittlandsflughäfen.
WIR BERATEN UND UNTERSTÜTZEN:
BEKANNTE VERSENDER
REGLEMENTIERTE BEAUFTRAGTE
BEHÖRDLICH ZUGELASSENE TRANSPORTEURE
UNSER ANGEBOT – IHRE AUSWAHL
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Sicherheitsprogramme
Mit unserem Angebot zur Implementierung eines Sicherheitsprogrammes unterstützen wir Unternehmen dabei, Teil der sicheren Lieferkette zu werden. Zudem sind wir beratend für Sie tätig, um Sie in Ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragter (Luftfracht) in allen Fragen zu unterstützen. So können Sie sich weiterhin voll und ganz Ihren Kernkompetenzen widmen.
360 Grad Beratung
Sie haben ein ganz konkretes Luftsicherheits-relevantes Anliegen oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung einer Verordnung? Zu unserem Service zählt eine telefonische Hotline zur Sofortunterstützung. Ebenso beraten wir Sie auf Wunsch auch umgehend in Ihren Lokalitäten.
Personalschulungen
Sie möchten Ihre Mitarbeiter fit machen für den Luftsicherheitsbereich? Wir helfen Ihnen dabei! Mit unserem Schulungsangebot finden wir ein maßgeschneidertes Angebot für Sie. Auf Wunsch im Rahmen einer Inhouse-Veranstaltung oder auf Online-Basis.
Realisation jährlicher Audits
Das Luftfahrtbundesamt fordert von reglementierten Beauftragten, behördlich zugelassenen Transporteuren und bekannten Versendern jährliche Audits. Diese müssen entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden. Wir helfen Ihnen dabei und übernehmen auf Wunsch auch eventuelle Korrekturmaßnahmen. Auch die Behördenkommunikation übernehmen wir sehr gerne für Sie.
Anpassungsdienst bei gesetzlichen/internen Änderungen
Wann immer sich interne Änderungen an den zugelassenen Standorten ergeben, sollte geprüft werden, inwiefern die Veränderungen behördenseitig mitgeteilt werden müssen. Auch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen machen es erforderlich das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren. Wir helfen Ihnen dabei!
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