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Versandverfahren Zoll

Wir begleiten, beraten und schulen zu dem Thema Versandverfahren Zoll.


Die Einfuhrabgaben für Waren, die in die Zollgebiete der EU eingeführt werden, werden in der Regel beim Überschreiten der Grenzen der EU entrichtet.


• Sichere Ratschläge: Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung

• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit

• Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

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Versandverfahren Zoll

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Beschreibung Versandverfahren Zoll

Sie können Nichtgemeinschaftswaren von einem Ort innerhalb eines Zollgebiets zu einem anderen Ort innerhalb desselben Zollgebiets, über ein anderes Zollgebiet oder zwischen zwei oder drei Zollgebieten im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahren Zoll befördern. Zölle, Steuern und handelspolitische Maßnahmen sind dabei ausgesetzt. Die Zollabfertigung der Ware erfolgt am Bestimmungsort (z. B. bei der für den Empfänger zuständigen Zollstelle) und nicht bei der Ankunftszollstelle. Durch die Vereinfachung von Verfahren, wie z. B. der Genehmigung als zugelassener Versender, können Sie Zeit und Geld sparen.

Wissen Sie, was Sie alles zu beachten haben?


  • Die gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren, die früher mit Einheitspapier T1 und T2 abgewickelt wurden, müssen seit 2005 mit dem elektronischen Versandsystem NCTS durchgeführt werden.
  • Sowohl das normale Verfahren als auch das vereinfachte Verfahren für Zugelassene Empfänger / Zugelassene Versender gelten sowohl für das normale Verfahren (wenn der Empfänger
  • Versandverfahren erleichtern bestimmte Abläufe, bergen aber auch Risiken für beide Seiten, insbesondere für die Person, die das Verfahren durchführt (Auftraggeber), und für die Person, die das Verfahren erhält (Auftragnehmer).


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Versandverfahren Zoll - Schifffahrt
Versandverfahren Zoll - LKW Transport

Ihr Nutzen - Versandverfahren Zoll


Unser Experte gibt Ihnen einen Überblick über die Vorschriften des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren Zoll, ihren Anwendungsbereich und ihre praktische Handhabung.


Er führt Sie durch jeden Schritt des Verfahrens und erläutert die potenziellen Risiken in realen Szenarien, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Sie werden diese neue Fähigkeit gut in Ihr Unternehmen und Ihren Alltag im Zollumfeld einbringen können. Ebenso erläutert er Ihnen die Unterschiede zu anderen Transitverfahren, wie z.B. Carnet TIR/ATA und die Voraussetzungen für die Anbindung an NCTS.


Weitere Informationen zu Zollabwicklung

Hinweis - Versandverfahren Zoll


Als Seminarteilnehmer können Ihre spezifischen technischen und praktischen Fragen vor Beginn des Seminars einreichen. Der Referent wird Ihre Fragen während des Seminars und in den Pausen gerne beantworten.


Wenn Sie während des Seminars eine Frage stellen möchten, reichen Sie Ihre Frage bitte mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn über unser Online-Formular ein. Wir werden dann in der Lage sein, Ihre Frage einem der Referenten zuzuordnen.


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Für Waren, die in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, müssen beim Überschreiten der Grenze Abgaben entrichtet werden. Da die Waren in den meisten Fällen nicht an der Grenze verbleiben, sondern für einen Empfänger im Inland bestimmt sind, wurde für diesen Zweck ein spezielles Verfahren entwickelt, das "Versandverfahren". Nach Artikel 5 Absatz 1 Nr. 16 Buchstabe i) Absatz V ist das Versandverfahren ein besonderes Verfahren im Sinne von Art. 5(1) Nr. 16( Art. 210 Buchstabe a) UZK.

Versandverfahren Zoll - Luftfahrt
Versandverfahren Zoll - Planung

Besonderheit Brexit - Versandverfahren


Mit dem 1. Ab Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich das gemeinsame Versandverfahren nutzen können. Damit können Waren aus der EU ab 1. Januar 2021 im gemeinsamen Versandverfahren in oder durch das Vereinigte Königreich befördert werden. Ebenso sind Sendungen aus Großbritannien nach Europa im Rahmen des gemeinsamen Zollverfahrens möglich.

Unterschied zwischen Unionsversandverfahren und gemeinsamen Versandverfahren

 

Wenn Sie zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich reisen, können Sie entweder das Carnet-Verfahren für die Europäische Union (EU) oder das Carnet International Travel Document (TIR) wählen. Für das TIR-Verfahren benötigen Sie ein verschlußsicheres Fahrzeug.

Versandverfahren mit Carnet TIR

Wir sind für Sie da!


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.


an info@first-class-ratioconsult.de

Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.



FAQs Versandverfahren

  • 1. Welche Arten von Versandverfahren gibt es?

    Im Zollrecht existieren folgende Versandverfahren:

    • Unionsversandverfahren
    • Gemeinsames Versandverfahren
    • TIR – Internationaler Straßen Transit
    • ATA – Carnet: Vorübergehende Verwendung
    • NATO und andere militärische Aktivitäten
    • Rheinwasserstraßen
    • Post einschließlich Paketpost

  • 2. Was ist ein T1 Versandverfahren?

    Das sogenannte T1-Verfahren wird im Zollrecht korrekt als externes Unionsversandverfahren bezeichnet. Es dient der Beförderung von Nicht-Unionswaren, bekannt auch als Drittlandswaren, zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung. Die in diesem Verfahren transportierten Waren müssen nicht bei der Überschreitung von Landesgrenzen versteuert oder verzollt werden. Sämtliche Abgaben müssen erst im endgültigen Bestimmungsland erbracht werden. Die Beförderung über ein Land, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört, ist nur in Ausnahmefällen zulässig. 

  • 3. Was versteht man unter einem Versandverfahren?

    Das zollrechtliche Versandverfahren ist ein Zollverfahren zur Erleichterung der Warenbeförderung. Die im Versandverfahren beförderten Waren müssen erst am Bestimmungsort im Bestimmungsland zollrechtlich, steuerlich und handelspolitisch abgefertigt werden. Die Zollabfertigung wird vom Ankunftsort zum Bestimmungsort verlagert.

  • 4. Wann wird ein T1 benötigt?

    Das sogenannte T1-Verfahren wird immer dann benötigt, wenn Nicht-Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten befördert werden sollen. Internationale Fluglinien fliegen beispielsweise nicht jeden Flughafen in Deutschland an. Sie fliegen z.B. bis zum Flughafen Frankfurt/Main und haben Waren geladen, die nach Paris transportiert werden müssen. Für die Weiterleitung der Waren vom Flughafen Frankfurt/Main nach Paris erfolgt dann im sogenannten T1-Verfahren. In Paris werden die Waren bei der Ankunft in ein neues Zollverfahren überführt. Handelsverbote und Handelsbeschränkungen

    • Zollpräferenzen und Handelspolitik
    • Zollrecht
    • Kenntnisse über das IT-Verfahren ATLAS
    • Unionszollkodex und Durchführungsverordnungen
    • Bedeutung und Anwendung der INCOTERMS

    Erfolgreiche Mitarbeiterkommunikation und Mitarbeitermotivation gehören ebenso zu den notwendigen Fertigkeiten, wie Durchsetzungsfähigkeit auch gegenüber der Geschäftsleitung.


  • 5. Wann wird ein T2 benötigt?

    Das sogenannte T2-Verfahren wird im Zollrecht korrekt als Gemeinsames Versandverfahren bezeichnet. Verwendet wird es für die Beförderung von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern, der Türkei, der Republik Nordmazedonien und Serbien. Auch für den Transport durch Großbritannien wird das T2-Verfahren genutzt. Das T2-Verfahren ist nicht anwendbar, wenn die Waren vollständig auf dem Seeweg oder auf dem Luftweg befördert werden. 


  • 6. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Union Versandverfahren und einem gemeinsamen Versandverfahren?

    Das externe Unionsversandverfahren dient der Beförderung von Nicht-Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung, ohne dass sie Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen. Am Bestimmungsort kann die Ware in ein neues Zollverfahren übergeführt werden (z.B. Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr).

    Das interne Unionsversandverfahren dient der Beförderung von Unionswaren, die in der Union beginnt und endet und unterwegs das Gebiet einer Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (Drittland) berührt, z.B. Deutschland - Schweiz - Italien. Dadurch bleibt der zollrechtliche Status als Unionswaren auch während des Transports durch das Drittland und bei Wiedereintritt in die Union erhalten.

    Besonderheiten:

    • Das T2-Versandverfahren ist nicht anwendbar, wenn die Beförderung der Ware ausschließlich auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt.
    • Die Versandanmeldung T2-F wird für die Beförderung von Unionswaren aus, nach oder zwischen Teilen des Zollgebiets der Union verwendet, die einen Umsatzsteuerlichen Sonderstatus haben (z.B. Martinique und Réunion).
    • Es erfolgt die Beförderung von Waren zwischen der Union und den Drittländern Andorra beziehungsweise San Marino, soweit die betreffenden Waren unter die Übereinkommen über eine Zollunion fallen (alle Waren der Kapitel 25 und 97 des Harmonisierten Systems).

  • 7. Was bedeutet ein Versandverfahren mit Carnet TIR?

    Das TIR-Verfahren ermöglicht die Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung über internationale Grenzen, ohne dass die normalerweise bei der Einfuhr (oder Ausfuhr) fälligen Zölle und Steuern entrichtet würden. Voraussetzung für das TIR-Verfahren ist, dass die Beförderung der Waren auch den Straßentransport einschließt.

    Die Waren werden von einer Abgangszollstelle in einem Land zu einer Bestimmungszollstelle in einem anderen Land befördert, und zwar mit einem international anerkannten Zollversandpapier, dem Carnet TIR, dass auch eine finanzielle Sicherheit für die Zahlung der ausgesetzten Zölle und Steuern bietet.

    Obwohl jeder EU-Mitgliedstaat Vertragspartei des TIR-Übereinkommens ist, gilt die Europäische Union für die Zwecke des TIR-Verfahrens als ein einziges Gebiet. Dies bedeutet, dass TIR in der Union nur für internationale Beförderungen verwendet werden kann, d.h. wenn die Beförderung entweder in einem Drittland beginnt oder endet oder wenn die Waren zwischen zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten über das Hoheitsgebiet eines Drittlandes befördert werden. Folgende Punkte sind bei der Anwendung des TIR-Verfahrens durch die Union zu beachten: 

    • TIR darf nur verwendet werden, wenn die Beförderung in einem Drittland beginnt oder endet oder wenn eine Warenbeförderung innerhalb der Union über ein Drittland erfolgt (Artikel 226 und 227 UZK).
    • Das Zollgebiet der Union gilt als ein einziges Gebiet (Artikel 228 UZK).
    • Die Sicherheitsleistung je Carnet TIR beträgt 100.000 EUR (Artikel 163 IA).
    • Carnet-TIR-Daten für TIR-Beförderungen im Zollgebiet der Union müssen den Zollbehörden elektronisch übermittelt werden (Artikel 6 UZK).
    • Für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten ist das elektronische Versandverfahren der Union (NCTS) zu nutzen (Artikel 273 IA).

  • 8. Was ist ein Versandverfahren mit Rheinmanifest?

    Das Versandverfahren mit Rheinmanifest wird für die Beförderung von Nicht-Unionswaren auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen angewandt. Das Rheinmanifest gilt in den folgenden Rheinmitgliederstaaten: die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und die Schweiz. 

    Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren sind das Übereinkommen von Mannheim vom 17. Oktober 1868 und das am 22. November 1963 von der Zentralen Rheinschifffahrtskommission angenommene Protokoll.

    Nach Artikel 9 dieses Übereinkommens unterliegen Schiffe, die ohne Be- oder Entladevorgänge in den Gebieten dieser Länder auf dem Rhein fahren, keinerlei Zollkontrollen.

    Das Rheinmanifest kann, soweit zweckmäßig, als Versandanmeldung für das Unionsversandverfahren verwendet werden.


  • 9. Nato Versandschein: Was ist ein Versandverfahren mit Vordruck 302?

    Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren für NATO-Streitkräfte sind in dem am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Übereinkommen zwischen den Parteien der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation über den Status ihrer Streitkräfte geregelt. 

    Das für die Beförderung solcher Waren zu verwendende Dokument ist der NATO-Vordruck 302. Dieser Vordruck kann nur dann verwendet werden, wenn die Waren im Auftrag und auf Anordnung der NATO-Streitkräfte befördert werden.

    Das Nordatlantische Verteidigungsbündnis (North Atlantic Treaty Organisation, NATO) umfasst 28 Mitglieder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, das Vereinigte Königreich, Kanada, Tschechien, Ungarn, Island, Norwegen, Polen, die Türkei, Albanien, Kroatien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Jedes dieser Länder benennt eine Zollstelle, die für die Zollförmlichkeiten und die Zollkontrollen im Zusammenhang mit den Warenbeförderungen zuständig ist.


  • 10. Was ist ein zollrechtliches Zollpost Versandverfahren?

    Das zollrechtliche Postversandverfahren wird angewendet bei allen Beförderungen von Postsendungen nach Weltpostvertrag innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, einschließlich Beförderungen anlässlich der Einfuhr, der Ausfuhr und der Weiterleitung an die Binnenzollstelle.

    Postsendungen in diesem Sinne sind:

    Briefsendungen, d.h. Briefe, Postkarten, Blindenpost und Drucksachen, die nicht einfuhr- oder ausfuhrabgaben pflichtig sind (Art. 1 Nr. 26 UZK-DA) oder

    • Waren in Postsendungen, d.h. andere Waren als Briefsendungen, die in einem Paket oder Päckchen enthalten sind und durch einen Postbetreiber oder unter seiner Verantwortung gemäß Weltpostvertrags befördert werden (Art. 1 Nr. 24 UZK-DA).

    Das Postversandverfahren funktioniert formlos und darf derzeit in Deutschland nur von der Deutschen Post AG ("Deutsche Post DHL") unter bestimmten Bedingungen angewendet werden.


  • 11. Warentransport und Zollverschluss: Verschluss Sichere Fahrzeuge und Behälter

    Es gibt zwei Verschlussarten:

    • Raumverschluss: Der Raum, in dem sich die Waren befinden, kann verschlossen werden, wenn die Abgangszollstelle das Beförderungsmittel oder den Container bereits als verschlusssicher anerkannt hat;
    • in anderen Fällen jedes einzelne Packstück (Packstückverschluss).
    • Beim Raumverschluss muss das Beförderungsmittel verschlusssicher sein.

    Der Zollverschluss sollte folgende Angaben tragen:

    • das Wort „Zoll“ in einer der Amtssprachen der Union bzw. des Lands des gemeinsamen Versandverfahrens oder eine entsprechende Abkürzung;
    • einen Ländercode in Form des ISO-Alpha-2-Ländercodes, mit dem das Land angegeben wird, das den Verschluss angebracht hat.

    Die Abgangszollstelle betrachtet ein Beförderungsmittel als verschlusssicher, wenn

    • Verschlüsse einfach und wirksam an dem Beförderungsmittel oder dem Container angebracht werden können;
    • das Beförderungsmittel oder der Container keine Verstecke enthält, in denen Waren verborgen werden können;
    • die Laderäume für Kontrollen durch die Zollbehörden leicht zugänglich sind.

  • 12. Wozu dient Carnet ATA?

    Das Carnet ATA kann auch für Zwecke des Zollversands verwendet werden. Somit können Waren vom Eingangsort in das Zollgebiet der Union zu dem Ort befördert werden, an dem sie vorübergehend verwendet werden sollen und von dort auch zum Ausgangsort aus dem Zollgebiet der Union.

    In der vorübergehenden Verwendung können für die Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Gegenstand einer besonderen Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben sein. So können beispielsweise Waren, die für Messen oder Musikfestivals bestimmt sind, von dem Verfahren profitieren.

    Die vorübergehende Verwendung ist nur zulässig, wenn:

    • keine Veränderungen der Waren beabsichtigt ist, außer der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs;
    • die Nämlichkeit der in das Verfahren übergeführten Waren gewährleistet ist, außer wenn angesichts der Beschaffenheit der Waren oder der beabsichtigen Verwendung bei einem Verzicht auf Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung nicht mit einem Missbrauch des Verfahrens zu rechnen ist;
    • der Inhaber des Verfahrens außerhalb des Zollgebiets der Union ansässig ist, es sei denn, anderweitig ist etwas anderes vorgesehen. Zum Beispiel können natürliche Personen, die innerhalb des Zollgebiets der Union ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, ein außerhalb der Union zugelassenes Fahrzeug gewerblich oder zum eigenen Gebrauch in der Union verwenden, sofern sie beim Eigentümer, Mieter oder Mietkaufnehmer des Beförderungsmittels beschäftigt sind und der Arbeitgeber außerhalb des Zollgebiets der Union ansässig ist,
    • die in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllt sind; und
    • eine Sicherheit geleistet wird, sofern dies erforderlich ist.

  • 13. Versandinformationen der europäischen Union

    Auf der Internetseite der Europäischen Kommission finden sich die Rechtsvorschriften zu Zollversandverfahren.

    Das Versandverfahren Handbuch bietet insbesondere umfassende Informationen zu

    • verschiedenen Unionsversandverfahren,
    • gemeinsamen Versandverfahren,
    • Versandverfahren Carnet TIR,
    • Versandverfahren Carnet ATA,
    • Versandverfahren Rheinmanifest,
    • Versandverfahren NATO-302 und EU-302,
    • Postversandverfahren und
    • dem Status von Waren.

Unsere Zollseminare
& Schulungen

31
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SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Zollgrundlagen für Einsteiger, online oder als Präsenzkurs.
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Präferenzrecht Warensprung

Informationen zu der Schulung Präferenzrecht und Warensprung speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
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Einfuhrzollverfahren

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Einfuhrzollverfahrenals Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
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Ausfuhrzollverfahren

Zu dem Thema Ausfuhrzollverfahren bieten wir auch Online-Kurse an, die Rund um die Uhr alleine absolviert werden können..
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Versandverfahren Zoll

Hier finden Sie weitere Informationen als Präsenz zu dem Versandverfahren Zoll und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
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Der zollrechtliche Status von Waren: die wichtigsten Grundlagen
von Thomas Stiegler 18 Jan., 2024
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