Zollabwicklung 

Unterstützung bei der Ausarbeitung/Anpassung von Arbeits- und Organisationsanweisungen für zollrelevante Prozesse

An fast jeder Grenze dieser Welt müssen Import- und Exportgüter durch den Zoll. Zwar existieren Freihandelszonen wie der europäische Wirtschaftsraum, aber wer Exporte aus der EU vornimmt oder Güter aus Drittländern bekommt, muss sich um die Zollabfertigung kümmern. Grundvoraussetzung für einen einwandfreien Außenhandel ist ein problemloser funktionierende Zollabwicklung.

Die Zollabwicklung erfordert komplexe Regeln sowie Zollkenntnisse und Erfahrung von Zoll Experten. Export Unternehmen beschäftigen daher häufig eigene ausgebildete Mitarbeiter als Spezialisten für die Verzollung. Wer welche Kosten übernimmt, wo sich die Güter gerade befinden und wo man Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann, können Zoll Experten genau einschätzen.

Sie kennen den Ablauf und wissen genau, wann es zu einer endgültigen oder nur zu einer vorübergehenden Ausfuhr kommt, kennen die verschiedenstes Verfahren zum Versand und verstehen, wie die Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr zustande kommt. Außerdem wissen sie, was der Begriff Präferenz Dokument bedeutet.

Das FCM Ratio Team unterstützt Sie in allen zollrelevanten Prozessen für eine effiziente Zollabwicklung. 

Exportunternehmen können als Ermächtigter Ausführer beispielsweise im vereinfachten Ausfuhrverfahren exportieren. Der Ermächtigte Ausführer wird beim Hauptzollamt beantragt und bewilligt, damit unter anderem Formalitäten wie eine Warenverkehrsbescheinigung entfallen. Das Verfahren des Ermächtigten Ausführers unterliegt allerdings einigen Anforderungen. Ein entscheidender Faktor bei der Bewilligung ist die Anfertigung einer Arbeits- und Organisationsanweisung (A&O).

 

Zollabwicklung – Die erforderlichen Inhalte einer Arbeits- und Organisationsanweisung

Als Ermächtigter Ausführer muss man sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaften seiner Waren und Güter problemlos nachkontrolliert und überwacht werden können. Oftmals ist es notwendig, dass innerbetrieblich in bestimmten Abteilungen und Bereichen umorganisiert, umgestaltet und angepasst wird. 

Dokumentiert wird die Organisation anhand einer Arbeits- und Organisationsanweisung, die ein wichtiger Faktor für eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer ist. Die Zollbehörde muss aus der Arbeits- und Organisationsanweisung unter anderem folgende Angaben herauslesen können: 

    • Die Dokumentation von Zulieferungen nach Waren mit und ohne Ursprungseigenschaft unter Angabe des EDV-Verfahrens.
    • Bei zugelieferten Waren die Angabe des Ursprungslands und der jeweiligen Präferenzregelung (Präferenzabkommen).  
    • Die Sicherstellung innerbetrieblicher Kommunikation unter präferenzrechtlichen Gesichtspunkten (Wert, Herkunft, Menge und Art der eingesetzten Vormaterialien).
    • Prüfung und Archivierung von Lieferantenerklärungen, verbindlichen Ursprungsauskünften, Zollanmeldungen und Auskunftsblätter.
    • Überprüfung der Ursprungseigenschaft aufgrund der Präferenzregelungen. 
    • Für die Ausfertigung der Präferenznachweise muss ein Verantwortlicher (oder mehrere) benannt sein.  
    • Wer als Gesamtverantwortlichen Zoll vom Exportunternehmen mit Befugnissen, Kenntnissen und  Pflichten über das Präferenzrecht bestimmt wurde.
    • Die Art der unternehmerischen Tätigkeit
    • Archivierung der Präferenznachweise sowie alle sonstigen Nachweisdokumente für Ursprungsfindung.
Zollabwicklung

Zollabwicklung

Die Zollvorteile als Ermächtigter Ausführer (EA) – Zollabwicklung

Das Vereinfachungsverfahren in der Zollabwicklung des Ermächtigten Ausführers bringt gewisse Vorteile mit sich: Es können ohne Wertbegrenzung eigenverantwortlich Ursprungserklärungen auf die Handelsdokumente abgegeben werden. Diese Erklärungen dienen als Warenverkehrsbescheinigung und führen zu einer Zollbegünstigung im Partnerland. Ursprungserklärungen ohne die Bewilligung eines Ermächtigten Ausführers dürfen nur bis zu einer Sendungsgrenze von 6.000 Euro abgegeben werden. Außerdem ist der Ermächtigte Ausführer nicht mehr abhängig von den Öffnungszeiten der Zollbehörde. 

Während andere Zollbewilligungen und Zollvereinfachungsverfahren immer wieder neu bewertet werden, ist dies bei den bereits erteilten EA-Bewilligungen nicht der Fall. Allerdings sollten regelmäßig interne Kontrollbesprechungen durchgeführt werden, da jederzeit nachweisbar sein muss, dass die Vorgaben der eigenen Arbeits- und Organisationsanweisung nachhaltig und einwandfrei umgesetzt werden.

Wenn wir das Thema Zollabwicklung besprechen, werden viele Fragen auftauchen.

 

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Zollabwicklung über einen Zoll Dienstleister in Deutschland

Zollabwicklung über einen Zoll Dienstleister in Deutschland