AEO Zollbeauftragter. Mit Einführung des neuen Zollkodex der EU im Jahre 2016 wurden an die Tätigkeit eines Zollbeauftragten höhere Anforderungen und Qualifizierungen gestellt.

So ist vorgeschrieben, dass er mindestens drei Jahre praktische Erfahrung im Zollbereich besitzt. Die zollrelevante Tätigkeit kann in Form von zollbezogenen Aus- und Weiterbildungen sowie durch den Nachweis der beruflichen Erfahrung (bspw. durch Arbeitszeugnisse) nachgewiesen werden.

Unternehmen müssen daher für die Erledigung ihrer Zollangelegenheiten eine Person bestimmen, die ein fundiertes fachliches Wissen in den verschiedenen relevanten Zollbereichen besitzt.

Die vom Unternehmen ausgewählte Person wird  AEO Zollbeauftragter genannt Dieser kümmert sich um alle anfallenden Zollangelegenheiten und sorgt für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Abwicklung aller grenzüberschreitenden Warenströme.

 

Zu den Aufgaben eines AEO Zollbeauftragter gehören unter anderem:

  • Kontrollen der Exportgüter
  • Dokumentenkontrolle und Auftragsabwicklung für Im- und Export
  • Ermittlung der Zollstammdaten
  • Die korrekte Verzollung von Importwaren kontrollieren
  • Zolltarifnummern und Zollabgaben kontrollieren
  • Zollrelevante Verträge überprüfen
  • Auf Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen achten
  • Ansprechpartner bei allen, auf den Zoll bezogenen, Fragen

Für die fachgerechte Erledigung all dieser zollrelevanten Aufgaben ist die Beauftragung eines externen AEO Zollbeauftragten sinnvoll.

AEO Zollbeauftragter FCM Ratio |  Zollberatung

Wir unterstützen Sie als Zolldienstleister mit erfolgreich in der Praxis validierten Methoden, Schulungen und Services. Unser Fokus sind die Segmente Luftsicherheit, Zoll- und Außenwirtschaft sowie Managementsysteme.

 

  1. Mitarbeiter müssen Fachkenntnisse und einen aktuellen Wissensstand nicht selbst erarbeiten

Mit der Beauftragung eines externen AEO Zollbeauftragten steht Ihren Mitarbeitern jederzeit fachliche Unterstützung für die Abwicklungen im Zollbereich zur Verfügung. Er besitzt das nötige Know-how, hat sich Fachkenntnisse angeeignet und hält diese auf dem aktuellsten Stand.

2. Zusätzliche Fachkenntnisse sowie Erfahrungen können genutzt werden

Vor Inkrafttreten des neuen Zollkodex, konnten Unternehmen einen beliebigen Mitarbeiter zum AEO Zollbeauftragten ernennen. Allerdings verfügten diese oftmals über zu wenig zollrelevantes Fachwissen. Das ist bei einem externen AEO Zollbeauftragten allerdings anders: Unternehmen und Mitarbeiter profitieren von den langjährigen Erfahrungen des Beauftragten im kompletten Zollbereich.

3. Die Dienstleistung ist zeit- und kostensparend

Auch die Kostenrechnung ist von Relevanz. Hier kann man abwägen, welche Variante – interner Mitarbeiter oder externer Zollbeauftragter – kostengünstiger ist. Sobald man allerdings Gehalt, Lohnnebenkosten und Weiterbildungen des eigenen Mitarbeiters einkalkuliert, stellt sich in vielen Fällen heraus, dass die Beauftragung und Zusammenarbeit mit einem externen Zollbeauftragten eine weitaus günstigere Option sind.

Außerdem kann ein externer langjährig erfahrener AEO Zollbeauftragte häufig besser erkennen, wie man im Unternehmen und im Zollbereich Kosten einsparen kann. Er weiß generell, wie man unternehmensinterne Prozesse effizienter gestalten kann.

 

4. Kurzfristige Evaluierung, Validierung und Einführung zollrelevanter Prozesse

Die Dienstleistungen eines externen AEO Zollbeauftragten können auch kurzfristig in Anspruch genommen werden, was für das Unternehmen bedeutet, dass ihm bei akuten Fragen schnell und unkompliziert weitergeholfen werden kann.

 

5. Einen internen Mitarbeiter anlernen

Hierzu bieten wir sowohl Einsteigern, als auch im Zollbereich erfahrenen Mitarbeitern Schulungen an. Hier geben wir sowohl praxisnahe Hinweise, die direkt angewandt werden können und informieren zu aktuell zollrelevanten Themenbereichen, damit Ihre Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind.