Zollschuldentstehung – Wie entsteht eine Zollschuld?
Eine Zollschuld entsteht, wenn vom Zoll Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. In diesem Fall müssen Sie gemäß Art. 5 Abs. 18 des Zollkodex der Union (UZK) Abgaben zahlen. Die Zollschuld entsteht sowohl bei Einhaltung der Vorschriften als auch bei einem Verstoß.
Werden für Sie einfuhrabgabenpflichtige Nicht-Unionswaren zum zollrechtlichen freien Verkehr überlassen, entsteht nach Artikel 77 UZK eine Einfuhrzollschuld. Um eine Ausfuhrzollschuld handelt es sich hingegen, wenn Sie ausfuhrabgabenpflichtige Waren in das Ausfuhrverfahren überführen möchten. Kommen Sie bestimmten zollrechtlichen Verpflichtungen nicht nach oder erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen nicht, entsteht ebenfalls eine Zollschuld.
Wann erlischt die Zollschuld?
Eine Zollschuld kann erlöschen. Es gibt mehrere Heilungsmöglichkeiten, die bei einer Zollschuldentstehung ohne Vorsatz greifen.
Eine Heilung ist möglich, wenn
- kein Täuschungsversuch vorliegt
- Sie nachträglich alle notwendigen Formalitäten erfüllen, um die Situation der Waren zu bereinigen
- der Verstoß auf der Liste der Fälle steht, die laut Vorschrift keine Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens haben
So erlischt die Zollschuld beispielsweise, wenn die Waren zollseitig eingezogen werden. Ebenso erlischt die Zollschuld bei Waren, bei denen Sie nachweisen können, dass Sie sie weder verwendet noch verbraucht, sondern vielmehr aus dem Zollgebiet der Union verbracht haben.
Wer ist bei den Einfuhrangaben der Schuldner?
Nach Art. 77 Abs. 3 UZK trägt der Anmelder die Zollschuld. Der Anmelder ist die Person, die die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder in deren Namen die Zollanmeldung abgegeben wird. Reichen Sie die Angaben stellvertretend ein, tragen sowohl Sie als auch der vertretene Zollschuldner die Zollschuld.
Liefern Sie die Daten, die für die Zollanmeldung benötigt werden und machen einen Fehler, sodass der Zoll die Einfuhrabgaben nicht erheben kann, sind Sie ebenfalls haftbar. Allerdings nur, wenn Sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass Ihre Angaben unrichtig waren.
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Welche Personen können bei einer Zollschuld nach Art. 77 UZK Zollschuldner werden?
Nach Art. 77 Abs. 3 UZK können im Rahmen einer Zollschuldentstehung die folgenden Personen Zollschuldner werden:
- der Anmelder, der die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder in deren Namen die Zollanmeldung abgegeben wird
- ein indirekter Zollvertreter
- der Datenlieferant, der bei unrichtigen Angaben wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen,dass diese unrichtig waren
Um Fehler zu vermeiden, lohnt es sich, sich fortzubilden. Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise in unserem Download Center.
Was ist eine Zollgestellung?
Die Zollgestellung ist ein übliches Verfahren, insbesondere bei Handelsgütern. Im Rahmen der Zollgestellung teilen Sie dem zuständigen Zollamt mit, dass eine für ein Zollverfahren angemeldete Ware eingetroffen und überprüft werden kann. Diese Überprüfung erfolgt direkt am Amtsplatz der Zollstelle oder an einem der Zollstelle gemeldeten, von ihr zugelassenen Ort.
Für eine ordnungsgemäße Gestellung müssen Sie auf die Eingangsanmeldung verweisen. Menge, Art, Verpackung sowie Beschaffenheit der Waren sind allerdings irrelevant. Die Gestellungsmitteilung erfolgt gewöhnlich in elektronischer Form (Art. 6 UZK).
Was sind Einfuhrabgaben Zoll?
Zu den Einfuhrabgaben zählen sämtliche Abgaben, die Sie bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland entrichten müssen. Nach deutschem Recht zahlen Sie beispielsweise Einfuhrumsatzsteuer sowie Verbrauchersteuer für Tabak, Alkohol und Energie. Auch Agrarabgaben gehören zu den Einfuhrabgaben. Die Höhe der Abgaben basiert auf dem Warenwert, der Warenmenge und den geltenden Zollsätzen.
Wer haftet bei falscher Zollanmeldung?
Stellt die Zollbehörde eine falsche oder unvollständige Zollanmeldung fest, haftet der Einführer beziehungsweise der zuständige Zollbeauftrage. Je nach Verstoß – grober Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz – kommen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen auf Sie zu. Aus diesem Grund hat der Zollbeauftragte, der alle zollrechtlichen Prozesse überwacht und kontrolliert, eine besondere Sorgfaltspflicht.
Wer haftet bei falscher Verzollung?
Ebenso wie bei einer falschen Zollanmeldung haftet der Einführer oder der zuständige Zollbeauftragte, wenn Waren falsch verzollt wurden. Auch bei einer falschen Verzollung können Bußgelder, Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen.
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Wo entsteht nach Maßgabe der Vorschriften des Unionszollkodex (UZK) die Zollschuld??
Zu einer Zollschuldentstehung kommt es, sobald die Zollstelle die Zollanmeldung rechtswirksam annimmt (Art. 77 Abs. 2 UZK). Bei einer Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr im Anschreibeverfahren ist der Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem das Anschreiben eingegangen ist. (Art. 167 Abs. 4 UZK, Art. 182 Abs. 2 UZK).
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