Einfuhrumsatzsteuer
Nie wieder Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) vorlegen
In diesem Artikel erklären wir Ihnen wie Sie nie wieder Einfuhrumsatzsteuer vorlegen müssen.
Denn wenn der Einführer einer Ware seine Zollabwicklung über einen Spediteur oder ein Verzollungsbüro durchführen lässt, entstehen neben den Verzollungsgebühren (Zoll und EUST) auch Kosten in Form einer Vorlageprovision und Kapitalbereitstellungsgebühr.
Einfuhrumsatzsteuer
Aber sofern der Einführer Vorsteuer abzugsberechtigt ist, kann er auch ein eigenes Aufschubkonto beim Zoll beantragen.
Einfuhrumsatzsteuer – Die Vorteile eines eigenen Aufschubkontos:
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Die Zoll- und EUSt Abgaben müssen nicht mehr gleich bei der Einfuhr bezahlt werden
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Es muss keine Vorauszahlung an den Spediteur / das Verzollungsbüro erfolgen
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Es wird keine Vorlageprovision / Kapitalbereitstellungsgebühr anfallen
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Mit dem Aufschubkonto Zoll verschiebt sich das Zahlungsziel auf 1,5 Monate
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Mit dem Aufschubkonto EUST verschiebt sich das Zahlungsziel auf 3 Monate
Fazit:
Die Zölle und EUSt müssen nicht mehr direkt bei der Einfuhr bezahlt werden und es werden keine Vorauszahlungen an den Spediteur fällig. Somit muss der Aufschubnehmer bei seinem Spediteur / Verzollungsbüro auch keine Vorlageprovision und Kapitalbereitstellungsgebühren mehr zahlen.
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