Das ändert sich 2022 beim Export nach England

– Zollkontrollen und Neue Zollerklärungen

 

Ab dem 1. Januar 2022 besteht eine Anmeldepflicht für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelprodukten – Export nach England.

 

  1. Ab dem 1. Januar 2022 müssen nach den neuen britischen Vorschriften Spediteure  ein spezielles Konto einrichten und sich beim GVMS (Goods Vehicle Movement Service – Güterwarenverkehr Service) registrieren lassen. Zudem muß jedes Fahrzeug  von den Spediteuren mit einer entsprechenden GMR-Nummer (Goods Movement Record – Warenverkehrsprotokoll) registriert werden. Der Spediteur händigt dem betreffenden LKW Fahrer einen GMR-Code aus, dieser muß ihn ausdrucken lassen und vorzeigen können.

Der LKW Fahrer sollte eine Zollanmeldung für alle von ihm beförderten Waren bei sich führen.

Es ist ausreichend, eine GMR-Nummer zu haben, da die Nummer Angaben zur Anmeldung aller beförderten Waren enthält.

Ohne eine gültige und aktuelle GMR-Nummer kann kein Fahrzeug mit einem Fahrer in einen Hafen mit Anschluss an das Vereinigte Königreich einfahren.

Wenn die Waren im Eingangshafen des Vereinigten Königreichs angeliefert wurden, muss der Fahrer alle Zollvorschriften einhalten und sie zu einer Einrichtung an der Binnengrenze transportieren, wo sie auf Verlangen der HMRC (der britischen Steuerbehörde) weiter untersucht werden.

Der Transportunternehmer ist verpflichtet, den Fahrer über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu informieren. Ein Fahrer kann den Status der transportierten Artikel überprüfen und entscheiden, ob zusätzliche Inspektionen erforderlich sind. Außerdem ist das Transportunternehmen dafür verantwortlich, dass der Fahrer sicher am Kontrollpunkt ankommt.

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Zollabfertigung im Ankunftshafen wenden Sie sich an die

Zoll- und internationale Handels-Hotline (+44 300 322 9434) – sie ist rund um die Uhr besetzt.

Sie helfen bei dringenden Vorfällen, die die Zollabfertigung in den Ankunftshäfen betreffen, und dienen als Hauptansprechpartner für Kunden, die Hilfe bei der Zollabfertigung benötigen.

 

Zu den Zollangelegenheiten gehören – Export nach England:

  • Hilfen für den grenzüberschreitenden Warentransport.
  • Beratung über den Güterverkehrsdienst (GVMS),
  • Hilfe bei GVMS-Registrierungsproblemen,
  • Hilfestellung im Falle eines „Fehler”-Status bei der Erstellung von GMR-Nummern in GVMS.

Weitere Regeln sollen noch in diesem Jahr im Juli 2022 eingeführt werden-Export nach England.

  • Am 1. Ab Juli 2022 gibt es Änderungen bei den Vorschriften für Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr.
  • Pflanzengesundheitszeugnisse und Kontrollen von SPS-Waren (d.h. Waren, auf die die SPS-Bestimmungen Anwendung finden) an den Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden auf den 1. Juli 2022 verschoben.
  • Die Verpflichtung zur Abgabe von Sicherheitserklärungen bei der Einfuhr wird ab dem 1. Juli 2022 eingeführt.

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