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Die Aufgaben eines externen Zollbeautftragten
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Auf dieser Seite beschreiben wir die Aufgaben der Zollbeauftragten. Die Aufgaben und die fachlichen Voraussetzungen sind unabhängig davon, ob die jeweilige Person unternehmensintern tätig ist oder als externer Berater engagiert wurde. Im weiteren Verlauf des Artikels können Sie sich dann über die Zusammenarbeit mit einem externen Zollbeauftragten informieren.
Bevor der neue Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex UZK) eingeführt wurde, war es möglich beliebige Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens zum Zollbeauftragten zu ernennen.
Dabei war es unerheblich,ob der Zollbeauftragte überhaupt das nötige
Know-how besaß. Nahezu jeder konnte Zollbeauftragter werden.
Dies änderte sich erst zum 01.05.2016 mit der
Einführung des Zollkodex der Europäischen Union. Dieser gibt seither den neuen Rahmen für das europäische Zollrecht vor.
Als Folge davon, werden heute deutlich höhere Anforderungen an Zollbeauftragte gestellt. So ist es nun erforderlich, dass der Zollbeauftragte mindestens eine dreijährige praktische oder berufliche Erfahrung aus dem Zollbereich mitbringt. Auch eine Ausbildung bzw. Weiterbildung im Zollsegment kann hierfür anerkannt werden.
Einfach “durch das Unternehmen spazieren und munter drauf los benennen” ist faktisch gar nicht mehr möglich. Wer über kein fundiertes Fachwissen in verschiedenen zollrelevanten Bereichen verfügt, kann auch nicht zum Zollbeauftragten ernannt werden. Und das ist gut so. In vielerlei Hinsicht.
Ein
Zollbeauftragter (auch Zollverantwortlicher oder Zollermächtigter), ist unverzichtbar für Unternehmen, die in der Lage sein möchten, ihre Zollangelegenheiten kompetent und eigenständig zu managen.
Diese wichtige Aufgabe erfordert eine qualifizierte Person, die mit Fachwissen und Erfahrung glänzt und die Zollprozesse reibungslos steuern kann.
Ein Zollbeauftragter übernimmt die Verantwortung für die korrekte Abwicklung von Zollverfahren und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen stets im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Bestimmungen arbeitet.
Dafür sind darüber hinaus auch entsprechende Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erforderlich.
Übrigens ist der Zollbeauftragte auch der Wegbereiter und Vorstufe zur Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die praktische oder berufliche Befähigung des Zollbeauftragten wie folgt definiert. Quelle Zoll.de:
Die Nachweisführung ist möglich durch:
Aktuell beschränkt sich die Prüfung der praktischen oder beruflichen Befähigung auf den Nachweis einer dreijährigen praktischen Erfahrung im Zollbereich (Art. 27 Abs. 1 a) Ziffer i IA.
Darüber hinaus wurde bis dato keine Qualitätsnorm von einer europäischen Normungsorganisation für den Zollbereich festgelegt.
Auch der Nachweis der beruflichen Befähigung nach Art. 27 Abs. 1 b) Ziffer ii und iii IA findet derzeit in Deutschland faktisch keine Anwendung. Insbesondere da gegenwärtig weder eine entsprechende Bildungseinrichtung, Berufs- und Wirtschaftsverband anerkannt beziehungsweise akkreditiert wurde.
Auf europäischer Ebene ist noch nicht verabschiedet, wie dieses Kriterium final ausgestaltet werden soll.
Vor einer Anerkennung von nationalen Institutionen als Bildungseinrichtung müssen diese Vorgaben jedoch abgewartet werden. Bis dahin können themenbezogene Informationen den aktualisierten Leitlinien zum AEO im Teil 2.IV.3 (TAXUD/B2/047/2011-Rev.6) entnommen werden.
Eine heute, bei der Zollverwaltung vorgelegte Bescheinigung über eine abgeschlossene zollrechtliche Ausbildung, die durch eine Bildungseinrichtung bzw. einen Berufs- oder Wirtschaftsverband erteilt worden ist, wird nicht anerkannt.
Ende des Zitats von Zoll.de
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Zollabwicklung
Jennifer Alexander Spezialist für die Zollabwicklung
Mit unserer professionellen Unterstützung in der Zollabwicklung wird Ihr Unternehmen in den Prozessabläufen ökonomisch besser aufgestellt. Wir sorgen für Prozessoptimierung innerhalb der gesamten Zollabwicklung
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Die Position des Zollbeauftragten ist sehr verantwortungsvoll. Daher müssen Zollbeauftragte ein ausgeprägtes Maß an Know-how in verschiedenen Disziplinen mitbringen. Diese Kompetenzen schützen vor möglichen Pflichtverletzungen im Zollrecht und den daraus resultierenden zollschuldrechtlichen, strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Strafen.
Zollbeauftragter sollten in folgenden Bereichen besonders gutes Wissen haben:
Sollte das Zollrecht vorsätzlich gebrochen werden oder nicht korrekt bzw. unzureichend umgesetzt werden, trägt die Verantwortung dafür das jeweilige Unternehmen. Es drohen Bußgelder, Sanktionen sowie rechtliche Konsequenzen für grobe Pflichtverletzung/en oder für die vorsätzliche Begehung einer zollrechtlichen Zuwiderhandlung der Zollbeauftragten.
Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) bietet ein externer Zollbeauftragter viele Vorteile:
Die First Class ratioconsult GmbH bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit langjährig erfahrenen Zollbeauftragten mit exzellentem Know-how an. Wichtig hierbei ist eine Vorabanalyse Ihrer Unternehmensabläufe. Denn hier decken wir potenzielle Schwachpunkte auf und realisieren gemeinsam mit Ihnen entsprechende Optimierungen.
Unsere Aufgaben als externer Zollbeauftragter:
Ein externer Zollbeauftragter bietet Unternehmen verschiedene Leistungen im Bereich Zollrecht an. Dabei haben Unternehmen die Möglichkeit, in einem bestimmten Bereich die Leistungen auszuwählen, die zum Unternehmen passen. Zu den am häufigsten ausgelagerten Themen, die ein externer Zollbeauftragter zu verantworten hat, gehören z.B.
Das Zollrecht ist ein komplexes Thema für das fundiertes Fachwissen benötigt wird. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind unentbehrlich, um den Anschluss an das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht nicht zu verlieren. Verstöße im Zollrecht werden scharf geahndet und führen häufig zu hohen Nachzahlungen, die im schlimmsten Fall für ein Unternehmen existenzbedrohend werden können. Durch den Einsatz eines externen Zollbeauftragten entstehen keine fixen Personalkosten und die Mitarbeiter können an anderer Stelle eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen häufig mit zollrechtlichen Fragestellungen konfrontiert wird, die viel Personal binden. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass Zollbeauftragte über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Zollrecht oder eine vergleichbare zoll bezogene Weiterbildung verfügen. Aus diesem Grund können diese Aufgaben nicht von jedem beliebigen Mitarbeiter übernommen werden.
Zollbeauftragte nehmen im Unternehmen eine Schlüsselposition ein. Der Zollbeauftragte ist fachlicher Ansprechpartner für Kunden, Dienstleister und Zollbehörden. So ist die Bewilligung zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) an das Vorhandensein eines Zollbeauftragten gebunden. Der Zollbeauftragte muss umfassendes und aktuelles Fachwissen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht mitbringen. Hierzu zählen:
Im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ändern sich aufgrund europäischer Verordnungen und Regelungen im Zolltarif nahezu täglich die Anforderungen. Es ist daher unerlässlich, dass der Zollbeauftragte regelmäßig an Fortbildungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts teilnimmt und sein Fachwissen stets aktuell hält. In den folgenden Themenbereichen sollte er sich gut auskennen:
Erfolgreiche Mitarbeiterkommunikation und Mitarbeitermotivation gehören ebenso zu den notwendigen Fertigkeiten, wie Durchsetzungsfähigkeit auch gegenüber der Geschäftsleitung.
Sowohl ein externer als auch der interne Zollbeauftragte muss fundiertes Wissen in der Export- und Import Kontrolle besitzen. Weiterhin weiß er, wie und bei wem Ausfuhrgenehmigungen beantragt werden, was der Unterschied zwischen Präferenziellen und nicht-präferenziellen Ursprung ist und wozu der jeweilige Nachweis benötigt wird. Er weiß, was es bedeutet, Waren exakt zu klassifizieren und diese in den Zolltarif einzu tarifieren und er führt die notwendigen Schulungen mit den zuständigen Abteilungen durch.
Kommt es zu fehlerhaften Zollanmeldungen oder Verstößen gegen Ausfuhrverbote oder andere außenwirtschaftliche Bestimmungen, steht schnell die Existenz eines Unternehmens auf dem Spiel. Grundsätzlich haftet das Unternehmen bzw. dessen gesetzlicher Vertreter finanziell und strafrechtlich bei Zollvergehen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich aus einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen begangenen Tat. Hierzu zählt z.B. eine vorsätzliche Falschanmeldung. Der externe Zollbeauftragte sorgt für eine professionelle Zollorganisation im Unternehmen, indem er sicherstellt, dass sämtliche betriebsinternen Abläufe und Prozesse genau auf das Unternehmen abgestimmt sind. Die von ihm ergriffenen Maßnahmen stellen sicher, dass es bei der unternehmensinternen Kommunikation zwischen verschiedenen Abteilungen zu keinen Unstimmigkeiten kommt, durch die sich Fehler im System einschleichen könnten.
Wir, von First class rationconsult, sind geübt im Umgang und der Kommunikation mit den Zollbehörden. Unsere Mitarbeiter besitzen jahrelange Erfahrung im Bereich der Zollabwicklung und halten ihr Wissen in diesem Bereich stets auf dem aktuellem Stand. In unserem Netzwerk finden sich erfahrene Fachanwälte für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Versicherungsrecht sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Gerne stellen wir Ihnen als externe Zollbeauftragte unser Know-how zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin zur Vorabüberprüfung Ihrer unternehmensinternen Zollorganisation. Gemeinsam mit Ihnen passen wir Ihre betriebsinternen Abläufe und Prozesse exakt an die aktuellen zollrechtlichen Anforderungen an.
Verbesserte Überwachung des Versandprozesses und der zugehörigen Aktivitäten
Als externer Zollbeauftragter bieten wir Ihnen bei first class rationconsult ein Rundum-sorglos-Paket an, indem wir gemeinsam mit Ihnen eine sichere und effiziente Zollorganisation in Ihrem Unternehmen entwickeln. Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei allen zollrechtlichen Fragestellungen und sind stets als zuverlässiger Ansprechpartner für Sie da – egal ob Zoll- und Außenwirtschaftsprüfung, Hilfestellung bei Warentarifierung, Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen oder AEO-Monitoring.
„Hmmm, das haben wir immer so gemacht“ oder „Da gab es noch niemals ein Problem!“. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen im Bereich Zollrecht solche Sätze hören, sollten Sie hellhörig werden. Hier hat betriebliche Routine bzw. sogenannte Betriebsblindheit nichts zu suchen.
Das Zollrecht ist ein komplexes Thema für das fundiertes Fachwissen benötigt wird. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind unentbehrlich, um den Anschluss an das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht nicht zu verlieren. Verstöße im Zollrecht werden scharf geahndet und führen häufig zu hohen Nachzahlungen, die im schlimmsten Fall für ein Unternehmen existenzbedrohend werden können. Wir bei First class rationconsult halten unser Wissen in diesem Bereich stets auf aktuellem Stand. Das gute für Sie….wir teilen diese gerne mit Ihnen!
Zu den Kernaufgaben eines Zollbeauftragten gehören insbesondere:
SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger
Individuelle Zollschulungen Inhouse
Brexit Import Export
Präferenzrecht Warensprung
Einfuhrzollverfahren
Ausfuhrzollverfahren
Versandverfahren Zoll
Sicherheitsunterweisung AEO
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Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
First Class ratioconsult GmbH
Thomas Stiegler
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