Ermächtigter Ausführer Antrag –
Was ist ein Ermächtigter Ausführer?
Ermächtigter Ausführer Antrag. Beim EU-grenzüberschreitenden Handel fallen neben Formalitäten auch Zollgebühren an, was dazu führen kann, dass sich der Transport der Waren verzögert. Ein Ermächtigter Ausführer kann das vermeiden, indem er selbst die Verantwortung dafür trägt. Er übernimmt für das Reduzieren des bürokratischen Aufwands einige Aufgaben der zuständigen Zollbehörde und verkürzt damit die Lieferzeit.
Exporteure müssen allerdings für die Zulassung eines Ermächtigten Ausführers bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ermächtigter Ausführer Antrag – die Definition
Ein Ermächtigter Ausführer Antrag kann beim Hauptzollamt gestellt werden. Ein Ermächtigter Ausführer ist ein vom Hauptzollamt bewilligter Unternehmer mit besonderen Export-Vorteilen wie beispielsweise der Erlaubnis, Waren in einem vereinfachten Ausfuhrverfahren zu exportieren. Durch diese Bewilligung entfallen Formalitäten wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (bzw. EUR-MED oder A.TR).
Um als Unternehmen und Exporteur von Zollbegünstigungen zu profitieren, unterliegen die Exportwaren bestimmten Anforderungen. So muss ein Ursprungsnachweis ausgefüllt werden sowie ein Präferenzabkommen vorhanden sein. Der Nachweis darüber kann unter anderem eine Warenverkehrsbescheinigung sein, die das Einbinden des zuständigen Binnenzollamtes erforderlich macht. Solche Formalitäten sind aufwändig und können bei der Ausfuhr auch zu Verzögerungen führen, denn zwischen Binnenzollamt, Ausgangszollamt und dem Exporteur ist eine gemeinsame Abstimmung erforderlich.
Diese bürokratische Hürde muss ein Ermächtigter Ausführer nicht nehmen, wenn er in Eigenregie wichtige Leistungen erbringt, für die er allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Zu diesen zählen unter anderem eine innerbetriebliche Arbeits- und Organisationsanweisung (A&O), der zweifelsfreie Nachweis des Ursprungslandes der auszuführenden Waren sowie eine Zoll Bewilligung. Sobald der Zoll den Exporteur zu einem Ermächtigten Ausführer ernennt, genießt dieser zwar einige wichtige Vorteile, aber befindet sich auch in einer besonderen Verantwortung.
Voraussetzungen und die Antragstellung für einen Ermächtigten Ausführer Antrag
Wer als Unternehmen einen Ermächtigter Ausführer Antrag stellen möchte und fungieren möchte, sollte bereits, bevor ein Antrag gestellt wird, Kontakt zum zuständigen Hauptzollamt aufnehmen. Die Stellung des Antrags unterliegt Voraussetzungen, die vom Unternehmen detailliert erfüllt werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Organisations- und Arbeitsanweisungen, die den Zollanforderungen genügen müssen. Daher macht es auch Sinn, dass sich das Antrag stellende Unternehmen mit den zuständigen Beamten untereinander abstimmt.
Der Antrag für einen Ermächtigten Ausführer muss schriftlich beim regionalen Hauptzollamt eingereicht werden. Ausnahmen sind möglich, wenn der Exporteur Ursprungsnachweise in einem anderen Ort erstellt.
Ein Antrag auf Ermächtigter Ausführer muss folgende Details enthalten:
- Name, Anschrift des Antragstellers sowie die EORI-Nummer
- Die eventuell bereits vorhandene Bewilligungsnummer
- Handelsregisterauszug
- Für den Ablauf des Exports die Arbeits- und Organisationsanweisung
- Liste der Zielländer für den vereinfachten Nachweis der Präferenzen
- Angabe zur Ausfuhrhäufigkeit
- Angaben zu eventuell abweichenden Versandorten innerhalb der EU
Ermächtigter Ausführer Antrag – die Vorteile und Nachteile
Das Mitwirken beim Export des Binnenzollamtes ist nicht erforderlich und der Ermächtigte Ausführer spart vor allem Zeit. Außerdem gibt es weitere besondere Vorteile:
- Ausstellen von Präferenznachweisen und Ursprungsnachweisen
- Selbstständige Warenvorbereitung für den Export
- Ausstellen von Warenverkehrsbescheinigungen für den Export in Präferenzländer
Die Zollbehörde setzt allerdings ziemlich hohe Hürden, denn all diese Vorteile können auch Nachteile haben. Der Exporteur übernimmt das Risiko mit allen rechtlichen Konsequenzen, weshalb eine Einbindung der Zollbehörde und die damit verbundene amtliche Kontrollinstanz wegfallen. Fehler in der firmeneigenen Zollabwicklung werden möglicherweise zu spät bemerkt, was für ein erhöhtes Ausfuhrrisiko sorgt.
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