Wie erhält man Unterstützung bei der Prüfung der Zollbelege?

Um die steuerliche Korrektheit von abgeschlossenen Ein- oder Ausfuhren eines Unternehmens nachträglich zu untersuchen, führt der Zoll eine Zollprüfung durch, Prüfung der Zollbelege.

Die Durchführung einer solchen Prüfung wird vom zuständigen Hauptzollamt (Sachgebiet D) vorgenommen. Eine Prüfung wird generell während der üblichen Geschäftszeiten eines Unternehmens vorgenommen. Dabei wird der Prüfungsbeginn aktenkundig dokumentiert, da dieser Zeitpunkt zu rechtliche Auswirkungen führen kann (beispielsweise Verjährungshemmung etc.).

Geprüft wird grundsätzlich sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Steuerpflichtigen. Beteiligte werden direkt während der Prüfung informiert, sobald Sachverhalte festgestellt werden, die zu möglichen steuerlichen Auswirkungen führen. 

  • Sollten Sie eine Prüfungsanordnung erhalten haben, vertrauen Sie auf unsere professionelle Zollberatung und lassen Ihren Fall von unserem FCM Ratio Team detailliert kontrollieren. Nur so können wir Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen beraten und Sie bei der Prüfung unterstützen. 

Was überprüft der Zoll? – Zollbelege

Es gibt unter dem Begriff Zollprüfung eine ganze Reihe verschiedenster Prüfungen. Unter anderem folgende:

Zollbelege

Zollprüfung – Bei dieser Art der Prüfung wird der Import kontrolliert und zwar, ob die Waren korrekte Zolltarifnummern haben und ob die Abgaben für die Einfuhr korrekt beglichen wurden.

Außenwirtschaftsprüfung – Hierbei geht es um die Prüfung von Exporten. Dabei wird festgestellt, ob die jeweiligen Ausfuhrgenehmigungen vorliegen.

Präferenzprüfung – Dies ist eine Prüfung der Präferenzpapiere für die Exporte und zwar, ob sie korrekt ausgestellt wurden und ob sie gültig sind.

 

Dauer und Umfang einer Zollprüfung – Zollbelege

Der Umfang einer Prüfung ist immer abhängig von der entsprechenden festgelegten Prüfungsanordnung. Wenn lediglich eine stichprobenartige Prüfung stattfindet, ist dies meistens nach wenigen Stunden erledigt. Aber: Je höher das Import- bzw. Exportvolumen eines Unternehmens ist, umso länger kann die Prüfung dauern. Je nachdem wie viel Unregelmäßigkeiten die Prüfer finden, desto länger dauert eine Prüfung.

Rechte und Pflichten der Zollverwaltung während einer Prüfung – Zollbelege

Um eine Prüfung durchzuführen, haben die Zollbeschäftigten des Prüfungsdienstes gewisse Rechte, denen entsprechende Mitwirkungspflichten des zu Prüfenden gegenüberstehen.

Die wichtigsten der rechtlichen Grundlagen sind hier geregelt:

Zollprüfungen in Art. 48 i.V.m. Art. 15, 51 Unionszollkodex sowie in § 200 AO (Abgabenordnung)

Außenprüfungen in § 200 AO und § 147 AO

Die im Unionszollkodex bzw. in der Abgabenordnung geregelten Bestimmungen der Rechte und Pflichten sind annähernd identisch.

Aber auch Beteiligte (Unternehmen) haben Rechte, die sie kennen sollten, und zwar die folgenden:

  • das Recht, die Prüfungsanordnung anzufechten bzw. zu widersprechen

  • das Recht auf eine Schlussbesprechung 

  • das Recht einen Antrag zu stellen, dass der Prüfungsbericht vor der Auswertung übersendet wird sowie das Recht einer Stellungnahme

  • Sollte sich im Prüfungsverlauf der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ergeben, dann dürfen die Prüfungsmaßnahmen erst weitergeführt werden, wenn die Betroffenen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens informiert wurden. Außerdem müssen sie darüber informiert werden, dass keine zwangsweise Mitwirkung zur Aufklärung des festgestellten Sachverhalts mehr verlangt wird (§§ 393, 397 AO).

Wenn es sich um geringfügige Ordnungswidrigkeiten handelt und auf die Einleitung von Maßnahmen verzichtet oder nur eine Verwarnung ausgesprochen wird, kann die Prüfung fortgesetzt werden.

Wird bei der Prüfung festgestellt, dass sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, dann

  • kommt es am Prüfungsende zu einer Schlussbesprechung (§ 201 AO), es sei denn die Steuerpflichtigen verzichten darauf.

  • wird das Ergebnis der Prüfung in einem Bericht dokumentiert (§ 202 AO).

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